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Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesgesetzblatt - Fragen und Antworten

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Christina Gaal
Tel.:+49 (0)221 97 668 282
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Was steht wo?

Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung [...]

Teil II enthält die völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge [...]

Erklärung zum Datenschutz

Gilt das Abonnement der Papierversion des BGBl auch für die online-Version ?

Woraus besteht das online-Abonnement ?

Wie kann ich das online-Abonnement bestellen ?

Wieviel kostet das online-Abonnement ?

Welche Vorteile bietet mir das online-Abonnement ?

Wann und in welchem Dateiformat werden die Gesetzblätter bereitgestellt ?

Wie dürfen die Daten weiterverwendet werden ?

Sind einzelne Gesetze/Verordnungen als Datei erhältlich ?


Gilt das Abonnement der Papierversion des BGBl auch für die online-Version ?

Nein. Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt Teil I ist ein eigenständiges Produkt und nicht an den Bezug der Printversion gebunden.

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Woraus besteht das online-Abonnement ?

Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt umfasst den Zugriff auf die pdf-Daten des laufenden Jahrganges und aller älteren Jahrgänge von Teil I + II rückwirkend bis 1949 (I) bzw. 1951 (II),mit der Möglichkeit des Ausdrucks und der Textentnahme und den Fundstellennachweis A auf CD-ROM.

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Wie kann ich das online-Abonnement bestellen ?

Das online-Abonnement des Bundesgesetzblatt Teil I können Sie online über unser Bestellformular oder schriftlich per E-Mail bestellen. Sie erhalten dann i.d.R. am nächsten Arbeitstag Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie auf die Abonnenten-Version zugreifen können.

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Wieviel kostet das online-Abonnement ?

Der Preis für das online-Abonnement beträgt bei Einzelplatznutzung 67,50 EUR pro Halbjahr.

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Welche Vorteile bietet mir das online-Abonnement ?

Als Abonnnent verfügen Sie über eine Suchfunktion in allen Jahrgängen und Ausgaben des Bundesgesetzblattes seit Erscheinen, die Möglichkeit die Datei auszudrucken und den Inhalt zu kopieren.

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Wann und in welchem Dateiformat werden die Gesetzblätter bereitgestellt ?

Die Dateien zum Bundesgesetzblatt werden am Tag der Verkündung i.d.R. bis 11:00 auf dem Server bereitgestellt. Das verwendete Dateiformat ist pdf. Zur Anzeige der pdf-Dateien benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader (download).

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Wie dürfen die Daten weiterverwendet werden ?

Die Bundesanzeiger Verlagsges.mbH macht an den Gesetzblattausgaben Urheberrechte geltend. Die reine Lese-Version ist daher gegen Weiterverarbeitung geschützt. In der entgeltlichen Version können Sie pdf-Daten beziehen, in denen Sie Textausschnitte markieren und mittels "copy&paste" in andere Anwendungen (z.B. Microsoft Word) einfügen und weiterverarbeiten können. Siehe auch AGB für das online-Abonnement

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Sind einzelne Gesetze/Verordnungen als Datei erhältlich ?

Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt sind für Teil I ab 1998, für Teil II ab 1999 in Form von pdf-Dateien lieferbar. Die Preise hierfür richten sich nach Umfang und Verwendungszweck.

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