613-8613-7-5
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2000
1761
Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen
Vom 19. Dezember 2000
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Grenze des Freihafens Die Grenze des Freihafens Bremen wird wie folgt geändert: Die neue Grenze beginnt an der Ostseite der Senator-Bortscheller-Straße in Höhe der Pumpstation. Von diesem Punkt verläuft sie 435 m nach Nordwesten, beschreibt anschließend zwei aufeinander folgende, gegenläufige Bögen in einer Länge von 1 845 m zunächst nach Nordnordosten und weiter nach Nordwesten bis zur Südseite des Lankenauer Hafens. Nunmehr wendet sie sich nach Westsüdwesten, bis sie auf die Ostkaje des Hafenbeckens des Neustädter Hafens trifft. Dort biegt sie rechtwinklig nach Nordnordwesten ab und verläuft dann 490 m parallel zur westseitigen Kaje. In Höhe der Nordecke der Kaje biegt sie 202 m nach Westen ab und verläuft dann 191 m nach Westsüdwesten. Dort wendet sie sich nach 200 m nach Südwesten und Iäuft dann 1 770 m in südöstlicher Richtung in einem Abstand von 336 m parallel zur Kaje. Hier biegt sie im rechten Winkel 425 m nach Westsüdwesten ab, schwenkt nochmals rechtwinklig 225 m nach Südsüdosten und verläuft dann 35 m in südöstlicher Richtung. Von dort verläuft sie 585 m nach Ostnordosten und dann in einem 155 m langen Bogen nach Südosten. Nach weiteren 265 m biegt sie im rechten Winkel nach Nordosten ab, kreuzt die Straße ,,Neustädter Hafentor" und erreicht nach 135 m wieder den Ausgangspunkt. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen vom 3. November 1998 (BGBl. I S. 3315) außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 19. Dezember 2000 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel