640-7
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
1939
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2001)
Vom 21. Dezember 2000
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 13 501 200 000 Deutsche Mark festgestellt. §2 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2001 Kredite in Höhe von 6 744 690 000 Deutsche Mark aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2001 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 2 200 000 000 Deutsche Mark abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen. (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1999 und 2000 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-
plans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 650 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §6 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. §7 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden. §8 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2002 weiter. §9 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
1940
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 21. Dezember 2000 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Müller Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel
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1941
Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2001
Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Teil III: Anlage: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1999
Teil I
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992
Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen
1942
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
Kap. 1
Titel und Funktion
1
Zweckbestimmung
Betrag für 2001 1 000 DM
Betrag für 2000 1 000 DM
4
Ist-Ergebnis 1999 1 000 DM
5
2
3
Ausgaben
Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Hauptleihinstituten vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . .
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . fällig im Jahr 2002 1 889 600 000 DM
8 500 000
8 550 000
8 544 147
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig.
862 02-330
Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 820 000 000 DM 400 000 000 DM 420 000 000 DM
2 150 000
2 100 000
2 775 618
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig.
681 02-029
Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendaustausches . . . . . . . . . . .
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ausgaben sind übertragbar. 3 000 000 DM 1 000 000 DM 1 000 000 DM 1 000 000 DM
5 000
5 000
5 487
681 03-029
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . .
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ausgaben sind übertragbar. 11 000 000 DM 4 000 000 DM 3 000 000 DM 2 000 000 DM 2 000 000 DM
7 000
7 000
5 924
Gesamtausgaben
10 662 000
10 662 000
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 12 000 10 650 000 10 662 000 12 000 10 650 000 10 662 000
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1943
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute kommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten Bundesländern vernachlässigt werden. Im Einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Aufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 600 Mio. DM b) Existenzgründungen Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio. DM Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 2 500 Mio. DM c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Mio. DM d) Ausbildungsplätzeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. DM e) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 400 Mio. DM Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. 520 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. b) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selbständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Reprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie abgesehen von der persönlichen Haftung vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Konkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERPSondermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem Einzelplan 32 geleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich. Im Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms können auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe) gefördert werden. 1 369,6 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe.
d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. e) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden. 820 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 4 Mio. DM auf Stipendienprogramme, und zwar 2,0 Mio. DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, 1,6 Mio. DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, 400 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program's. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ostund Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung der genannten Stipendienpogramme finanziert werden. 1 Mio. DM des Baransatzes entfällt auf das deutsch/jüdisch-amerikanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikanischen Juden die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Programm ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem BayerischAmerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München unter dem Namen ,,Bridge of Understanding The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegung. Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet ein Interministerieller Ausschuss im Einvernehmen mit dem Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages ,,ERP-Wirtschaftspläne". Außer dem Baransatz von 7 Mio. DM sind bei diesem Titel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11 Mio. DM, fällig in den Jahren 2002 bis 2005, veranschlagt, um Zuschusszusagen für kommende Jahre geben zu können.
1944
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
Kap. 2
Titel und Funktion
1
Zweckbestimmung
Betrag für 2001 1 000 DM
Betrag für 2000 1 000 DM
4
Ist-Ergebnis 1999 1 000 DM
5
2
3
Ausgaben
Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 000 DM fällig im Jahr 2004
350 000
350 000
402 837
Gesamtausgaben
350 000
350 000
Abschluss
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 000 350 000
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1945
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 BGBl. I S. 745 Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten.
1946
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
Kap. 3
Titel und Funktion
1
Zweckbestimmung
Betrag für 2001 1 000 DM
Betrag für 2000 1 000 DM
4
Ist-Ergebnis 1999 1 000 DM
5
2
3
Ausgaben
531 01-013 671 01-680 575 01-928 870 01-680 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 3 000 200 2 474 000 12 000 2 489 200 3 000 200 2 507 000 10 000 2 520 200 377 32 2 496 011 7 052
Abschluss
Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 3 200 2 474 000 12 000 2 489 200 3 200 2 507 000 10 000 2 520 200
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
1947
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den Vorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von in den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen an die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Haftungszusagen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 1999 114,3 Mio. DM.
1948
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
Kap. 4
Titel und Funktion
1
Zweckbestimmung
Betrag für 2001 1 000 DM
Betrag für 2000 1 000 DM
4
Ist-Ergebnis 1999 1 000 DM
5
2
3
Einnahmen
119 02-680 119 99-680 121 02-691 141 01-680 141 02-680 162 01-691 162 03-872 182 01-691 325 02-928 162 04-872 331 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . . Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der Deutschen Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für Investitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 1 000 1 000 1 600 10 200 1 932 600 150 000 4 670 100 6 744 690 0 13 501 200 0 13 532 200 0 1 000 1 000 1 600 10 200 2 113 000 250 000 4 801 500 6 363 490 2 1 083 1 374 0 456 1 756 130 408 179 13 118 966 2 847 280
Abschluss
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 3 600 13 497 600 13 501 200 3 600 13 528 600 13 532 200
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
1949
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung der Weberbank Berliner Industriebank. Zu Tit. 141 01 Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735 400 000 DM
Deutschland, das ERP-Sondervermögen und das Sondervermögen Ausgleichsfonds, ihre Anteile an die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgeben. Die Höhe des Erlöses für das ERP-Sondervermögen und der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sind noch nicht bekannt.
Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 110 900 000 DM 2 449 000 000 DM 101 200 000 DM 9 000 000 DM 4 670 100 000 DM Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der NettoKreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.
b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . 1 175 000 000 DM 20 400 000 DM 1 800 000 DM 1 932 600 000 DM Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens. Zu Tit. 162 04 Im Zuge der Neuordnung der Mittelstandsförderung werden die Anteilseigner der Deutschen Ausgleichsbank, die Bundesrepublik
Zu Tit. 331 02 Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Vereinigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern in einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. DM zugesagt und auf die einzelnen Jahre bis 2009 verteilt. Für das Jahr 2001 sind keine Zuschüsse vorgesehen.
1950
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
Abschluss
davon entfallen auf Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 DM Zinskosten 1 000 DM Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 DM Investitionen 1 000 DM
1 000 DM
1 000 DM
1 2 3 4
Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung . . . . Sonstige Ausgaben . . . Einnahmen . . . . . . . . . . 13 501 200 13 501 200
10 662 000 350 000 2 489 200 15 200 2 474 000
12 000
10 650 000 350 000
13 501 200
15 200
2 474 000
12 000
11 000 000
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
1951
Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
a) Bis einschl. 31. 12. 1999 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2001 b) VE 2000 c) VE 2001 davon fällig
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig)
Ausgabensoll 2000
2001
2002
2003
2004 ff.
in Mio. DM
1 2 3 4 5 6 7
Kap. 1 862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . . 8 550,0 a) b) c) a) b) c) -- 1 889,6 1 889,6 420,0 845,0 845,0 -- 1 889,6 -- -- 420,0 -- -- -- 1 889,6 -- 425,0 420,0 -- -- -- -- -- 425,0 -- -- -- -- -- --
862 02
Umweltschutz und Energieeinsparung
2 100,0
681 02
Gewährung von Stipendien, Förderung transatlantischer Beziehungen . . . . . .
5,0
a) b) c)
-- -- 3,0
--
1,0
1,0
-- -- 1,0
681 03
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . .
7,0
a) b) c)
9,0 11,0 11,0
5,0 4,0 --
3,0 3,0 4,0
1,0 2,0 3,0
-- 2,0 4,0
Kap. 2 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . . 350,0 a) b) c) b) c) 240,0 140,0 135,0 2 885,6 2 883,6 135,0 -- -- 2 313,6 -- 105,0 -- 428,0 2 314,6 -- 140,0 -- 142,0 429,0 -- -- 135,0 2,0 140,0
Summe
1952
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Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2001
1 000 DM
2000
Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 501 200 13 532 200
6 756 510
7 168 710
6 744 690
6 363 490
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . Saldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 269 690 3 525 000 6 744 690 -- 6 744 690 9 145 490 2 782 000 6 363 490 -- 6 363 490
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1953
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2001
1 000 DM
2000
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 1. 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 2. 3 000 000 525 000 3 525 000 2 300 000 482 000 2 782 000 9 000 000 1 269 690 10 269 690 8 000 000 1 145 490 9 145 490
3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6 744 690
6 363 490
1954 Anlage
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Nachweisung des ERP-Sondervermögens
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand am 31. 12. 1999 DM A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Weberbank Berliner Industriebank Genussrechtskapital . . . . . . 4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000,00 532 900 000,00 40 000 000,00 400 000,00 55 101 530 869,48 8 453 126,64 142 993 784,04 3 494 508,41 450 000 000,00 6 209 830 363,73 47 623 459 086,66
Stand am 31. 12. 1998 DM 7 903 469 321,43 49 023 106 660,55
15 928 603,04 240 193 921,83 3 494 508,41 0,00
90 000 000,00 532 900 000,00 40 000 000,00 400 000,00 57 849 493 015,26
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1999
Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 053 628 DM 0 DM 7 052 440 DM 10 166 068 DM
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000
1955
nach dem Stand vom 31. Dezember 1999
Passiva:
Stand am 31. 12. 1999 DM A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 888 751 534,83 31 212 779 334,60
Stand am 31. 12. 1998 DM 23 789 433 697,61 34 060 059 317,65
55 101 530 869,43
57 849 493 015,26
Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
82 932 923,98
114 310 827,33