Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 22 vom 03.04.2002  - Seite 1222 bis 1223 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

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1222 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2002 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete Vom 21. März 2002 Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 und des § 14 Abs. 4 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), von denen § 14 Abs. 1 Satz 2 durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a sowie § 14 Abs. 4 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen: Artikel 1 Die Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 6. Januar 1999 (BGBl. I S. 39), wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 (zu § 1) wird wie folgt geändert: a) Buchstabe A wird wie folgt geändert: aa) In der Überschrift wird das Wort ,,Kiel" durch das Wort ,,Hamburg" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. cc) Nach Satz 1 werden folgende Sätze angefügt: ,,Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft dann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuenschleuse und folgt von dort in südlicher Richtung dem Weg nach Bentwitsch-Niederstrich­Achthöfendeich bis zum Auftreffen auf die B 495 und dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser bis Lüdingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann am Schnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen und stößt hinter diesem Ort an die L 135, wo sie dieser am Ostrand nach Süden bis ,,Hohe Lieth" folgt." b) Die Buchstaben B und E werden aufgehoben. c) Die Buchstaben C und D werden Buchstaben B und C. d) Nach Buchstabe B und vor Buchstabe C werden die Wörter ,,An der Ostseeküste" eingefügt. e) Buchstabe C wird wie folgt gefasst: ,,C. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel, weiter vom Stadtgebiet von Kiel in südlicher Richtung der B 404 über Bornhöved­Bad Segeberg bis zum Schnittpunkt mit der A 24 bei der Autobahnauffahrt Schwarzenbek/Grande; von dort folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vom Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der A 24 verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Richtung bis Zippendorf-Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 bei Rampe, folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 192 bei Brüel und läuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Bad Kleinen­Bützow­Rostock. Von dort verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Schwaan­Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnittpunkt mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Straße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Franzburg-Steinhagen bei Triebsees, verläuft entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg, folgt von dort aus der Straße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zum Schnittpunkt mit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Stralsund­Greifswald­ Anklam in Miltzow, verläuft von dort entlang der Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 110 in Jarrmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow, folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zum Schnittpunkt mit der B 197 bei Sarnow. Sie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2002 Richtung bis Friedland, von Friedland aus in südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zum Schnittpunkt mit der Straße Strasburg­Torgelow und folgt ihr dann in südlicher Richtung bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg bei Rosenthal." 2. In der Anlage 2 (zu § 2) wird Buchstabe C wie folgt geändert: a) Satz 9 der Beschreibung des Verlaufs der Begrenzungslinie des Gebietes, das der Grenzaufsicht unterworfen ist, wird aufgehoben. b) Nach Satz 8 der Beschreibung werden folgende Sätze angefügt: 1223 ,,An der westlichen Seite dieser Straße setzt sie sich in westlicher Richtung über die Hamburger Landesgrenze bis Horneburg bis zum Auftreffen auf die L 123 fort. Weiter folgt sie der L 123 über Issendorf, Bargstedt, Kutendorf, Essel, Hesedorf bis zur Einmündung in die B 71, weiter zur B 74/71 nach Bremervörde. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung bis zum Auftreffen auf die B 495, der B 495 folgend über Ebersdorf, Alfstedt, Lamstedt bis zum Schnittpunkt der B 495 mit der B 73 in Höhe Hemmoor." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. März 2002 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel