Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2008  Nr. 19 vom 26.05.2008  - Seite 849 bis 850 - Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (16. WSGÄndG)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2008 849 Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (16. WSGÄndG) Vom 20. Mai 2008 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1510), das durch § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Wehrsoldgruppe Dienstgrad Wehrsoldtagessatz Euro 1 2 3 4 5 6 7 Grenadier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefreiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Obergefreiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauptgefreiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Fahnenjunker . . . . . . . . . . . . . . . . Feldwebel, Fähnrich, Oberfeldwebel . . . . . . . . . . . . Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oberleutnant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauptmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stabshauptmann, Major, Stabsarzt . . . . . . . . . . . . . Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt . . . . Oberst, Oberstarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,41 10,18 10,95 11,71 13,25 13,76 14,27 14,78 15,29 15,80 16,32 16,83 17,85 8 9 10 11 12 13 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 850 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2008 Artikel 2 Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Wehrsoldgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung unter Berücksichtigung der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes eintretenden Änderungen im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Artikel 3 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 20. Mai 2008 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r Ve r t e i d i g u n g F. J . J u n g Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de