Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 70 vom 20.10.2009  - Seite 3603 bis 3640 - Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Anzeigenverordnung – ZAGAnzV)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3603 Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Anzeigenverordnung ­ ZAGAnzV)*) Vom 15. Oktober 2009 Auf Grund des § 11 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie des § 29 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Verbände der Zahlungsinstitute: §1 Einreichungsverfahren (1) Die Anzeigen und die Unterlagen, die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu erstatten oder vorzulegen sind, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen jeweils in einfacher Ausfertigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und der für das Zahlungsinstitut zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank einzureichen. (2) Unterlagen und Erklärungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind in amtlich beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Bundesanstalt kann im Einzelfall auf amtlich beglaubigte Übersetzungen verzichten. §2 Unterlagen nach § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (1) Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und Nachweise sind der Bundesanstalt in zweifacher Ausfertigung einzureichen. (2) Im Erlaubnisantrag ist anzugeben, für welche der in § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Zahlungsdienste die Erlaubnis beantragt wird. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des § 8 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen. (3) Das Geschäftsmodell gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes hat eine Beschreibung der beabsichtigten Zahlungsdienste und sonstigen Tätigkeiten im Sinne des § 8 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu enthalten und jeweils deren Abwicklung zu erläutern. Beizufügen sind Muster der vorgesehenen Kundenverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen. *) Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1, L 187 vom 18.7.2009, S. 5). (4) Als Budgetplanung gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Planbilanzen und Plangewinn- und -verlustrechnungen nach den für Zahlungsinstitute geltenden Rechnungslegungsvorschriften und die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen mit dem vorgesehenen Meldebogen nach allen drei Methoden der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes vorzulegen. Die Annahmen für die geschäftliche Entwicklung sind zu begründen. (5) Zum Nachweis gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über das erforderliche Anfangskapital bei Gründung eines Unternehmens ist eine Bestätigung eines Einlagenkreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum darüber vorzulegen, dass das Anfangskapital eingezahlt sowie frei von Rechten Dritter ist und zur freien Verfügung der Geschäftsleiter steht. Mit Zustimmung der Bundesanstalt kann der Nachweis auch erbracht werden durch eine schriftliche Bestätigung eines Prüfers, der im Falle der Erlaubniserteilung zur Prüfung des Jahresabschlusses des Zahlungsinstituts berechtigt wäre, über das vorhandene Eigenkapital, das nach den für Zahlungsinstitute geltenden Grundsätzen ermittelt worden sein muss. (6) In der Beschreibung gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, mit welchen Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen des § 13 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinbarungen geschlossen werden. (7) In der Beschreibung gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, dass die Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren verhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und ausreichend sind. (8) Der Beschreibung gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter und Agenten beizufügen. (9) Die Darstellung des organisatorischen Aufbaus gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere auch die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter enthalten. Beizufügen sind 1. die Geschäftsordnungen der Organe der Gesellschaft, 2. Muster der Agenturverträge, 3604 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 20 Absatz 1 Satz 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. (10) Für die Angaben und den Nachweis gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die in § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 11 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf Verlangen der Bundesanstalt Auskünfte zu erteilen; jeder Lebenslauf ist eigenhändig zu unterzeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 der Inhaberkontrollverordnung sind entsprechend anzuwenden. (11) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit und angemessener theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung von Zahlungsdiensten der in § 8 Absatz 3 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen gilt § 10 entsprechend. (12) Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag sind in beglaubigter Kopie beizufügen. (13) Auf Verlangen der Bundesanstalt sind weitere Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, soweit dies für die Beurteilung erforderlich ist, dass keine Gründe für die Versagung der beantragten Erlaubnis bestehen. §3 Mitteilungen nach § 8 Absatz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) (1) Den Mitteilungen nach § 8 Absatz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind im Fall der Änderung von gemäß § 8 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen beizufügen. (2) Für das Einreichungsverfahren gilt § 1 Absatz 1. §4 Anzeigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung) (1) Auf die Anzeigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3, §§ 3 bis 5, 7 bis 11, 14, 15 und 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der dort genannten Zielunternehmen das Zahlungsinstitut tritt. (2) Die Absicht 1. des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder 2. der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichts- gesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes ist mit dem Formular ,,Erwerb-Erhöhung" der Anlage 1 dieser Verordnung anzuzeigen. Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage 2 dieser Verordnung beizufügen. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig unmittelbar und mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis, über mehrere Beteiligungsketten, im Zusammenwirken mit anderen, bei Treuhandverhältnissen oder in anderen Fällen der Zurechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 bis 3a des Wertpapierhandelsgesetzes gehalten werden. Die Absichtsanzeigen sind vollständig im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 7 und Absatz 1a Satz 1 des Kreditwesengesetzes, wenn das Formular nach Satz 1 vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind. Können nicht alle erforderlichen Anlagen beigefügt werden, sind die Gründe hierfür anzugeben und die fehlenden Anlagen unverzüglich nachzureichen. Erst mit deren Eingang gelten die Absichtsanzeigen als vollständig. Eine Anzeige gilt für die Zwecke des § 11 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes als vollständig eingegangen, wenn sie bei der Bundesanstalt vollständig eingegangen ist. (3) Ist der Anzeigepflichtige ein Zahlungsinstitut mit Sitz im Inland, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend § 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. Ist der Anzeigepflichtige ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Zahlungsinstitut, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend den §§ 9 und 10 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. (4) Der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung hat jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter mit den für die Beurteilung von dessen Zuverlässigkeit wesentlichen Tatsachen entsprechend des § 18 der Inhaberkontrollverordnung anzuzeigen. Das Ausscheiden eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreters oder eines persönlich haftenden Gesellschafters ist ebenfalls anzuzeigen. §5 Anzeigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung) (1) Die Absicht 1. der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3605 2. der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes ist mit dem Formular ,,Aufgabe-Verringerung" der Anlage 3 dieser Verordnung anzuzeigen. Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage 2 dieser Verordnung beizufügen. (2) Der Anzeigepflichtige hat in einer Anlage zu dem Formular nach Absatz 1 Satz 1 zu erklären, auf wen er die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übertragen wird. Ist ihm diese Angabe nicht möglich, hat er dies in der Anlage zu begründen. (3) Für alle Absichtsanzeigen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 3 der Inhaberkontrollverordnung entsprechend. §6 Vorlage von Unterlagen nach § 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht) Wird der Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung; die Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist in diesem Fall nicht erforderlich. §7 Angaben nach § 19 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Inanspruchnahme von Agenten) (1) Der Absichtsanzeige nach § 19 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes hat das Zahlungsinstitut als Nachweise der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes die Nachweise gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4, 6, 7, 9 und 10 der Agentennachweisverordnung und die Vereinbarung gemäß § 2 Absatz 1 der Agentennachweisverordnung beizufügen. Das Zahlungsinstitut hat schriftlich zu versichern, dass es die gemäß § 1 der Agentennachweisverordnung erforderlichen Nachweise über die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter und der für die Geschäftsleitung verantwortlichen Personen vollständig eingeholt hat und von der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung dieser Personen überzeugt ist. Die Bundesanstalt kann die Einreichung weiterer Nachweise verlangen. (2) Änderungen der nach § 19 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes angezeigten Verhältnisse hat das Zahlungsinstitut spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen anzuzeigen. §8 Anzeigen nach § 20 Absatz 2 und § 29 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Auslagerung) In einer Anzeige nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder § 29 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsge- setzes zu beschreiben und Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 20 Absatz 1 Satz 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Die Namen und Anschriften der Auslagerungsunternehmen sind anzugeben. Mit der Vollzugsanzeige nach § 29 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist der geschlossene Vertrag in Kopie einzureichen. §9 Anzeigen nach § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 19 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Inanspruchnahme von Agenten) (1) Anzeigen nach § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 19 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union und jeden anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gesondert einzureichen. Den Anzeigen nach Satz 1 an die Bundesanstalt sind im Fall der Aufnahmestaaten Österreich, Liechtenstein und Luxemburg eine zweite Ausfertigung und im Fall der übrigen Aufnahmestaaten eine Übersetzung in eine Amtssprache des Aufnahmestaates beizufügen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch im Fall der Änderung der nach § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 19 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes angezeigten Verhältnisse. (2) Im Geschäftsplan gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die beabsichtigten geschäftlichen Aktivitäten entsprechend dem Anhang der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1, L 187 vom 18.7.2009, S. 5) darzustellen. (3) Für Anzeigen nach § 25 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gelten zudem folgende Bestimmungen: 1. Es sind die Namen der Leiter der Zweigniederlassung anzugeben und die Lebensläufe unter besonderer Darstellung des beruflichen Werdegangs beizufügen. 2. Sämtliche in Aussicht genommenen Geschäfte, die in der Zweigniederlassung ausgeführt werden sollen, sind im Einzelnen zu erläutern; die Entwicklung deren Volumens und die hierfür erforderliche Personalausstattung sind für die ersten drei Jahre zu schätzen. 3. Ist die Errichtung mehrerer Betriebsstellen im Aufnahmestaat geplant, sind hierzu nähere Angaben zu machen. 4. Der Geschäftsplan muss bezüglich des organisatorischen Aufbaus der Zweigniederlassung auch die internen Entscheidungskompetenzen, die Vertretungsmacht und die Art der Einbindung der Zweigniederlassung in das interne Kontrollverfahren des Zahlungsinstituts beschreiben. 3606 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 (4) Änderungen der nach § 25 Absatz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes angezeigten Verhältnisse hat das Zahlungsinstitut spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen anzuzeigen. § 10 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bestellung eines Geschäftsleiters) (1) Der Absichtsanzeige nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung der in § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Person gemäß dem Formular der Anlage 4 dieser Verordnung beizufügen, in der die Person anzugeben hat, ob 1. ein Strafverfahren geführt wird oder zu einem früheren Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen sie geführt worden ist; 2. im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung gegen sie geführt wird oder mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen worden ist; 3. ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren gegen sie oder gegen ein von ihr geleitetes Unternehmen geführt wird oder zu einem früheren Zeitpunkt geführt worden ist; 4. eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme gegen sie oder ein von ihr geleitetes Unternehmen eingeleitet hat oder ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen worden ist; 5. eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis durch eine Behörde versagt oder aufgehoben worden ist oder die Person in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen worden ist oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird. Die angegebenen Verfahren und Sanktionen sind zu erläutern. Amtlich beglaubigte Kopien der Urteile, Beschlüsse oder anderer Sanktionen sind beizufügen. Bei den Angaben nach Satz 1 Nummer 1 können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch beendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister entfernt oder getilgt wurde. Entsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen Strafermittlungsbehörde oder von einem deutschen Gericht beendet worden sind. Bei den Angaben nach Satz 1 Nummer 2, 4 und 5 können Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Verurteilung, Sanktion oder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind. Hatte die Person ihren Wohnsitz zuvor im Ausland, sind Auskünfte von den Behörden am bisherigen Wohnsitz vorzulegen, die den Auskünften aus dem Bundeszen- tralregister und dem Gewerbezentralregister vergleichbar sind. (2) Zum weiteren Nachweis der Zuverlässigkeit und zum Nachweis angemessener theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung von Zahlungsdiensten ist der Absichtsanzeige nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ein lückenloser, eigenhändig unterzeichneter Lebenslauf der jeweiligen Person beizufügen, der den vollständigen Namen samt allen Vornamen, den Geburtsnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geburtsland, den Hauptwohnsitz, die Staatsangehörigkeit, die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse, Weiterbildungsmaßnahmen und die Berufserfahrung, welche in chronologischer Reihenfolge beginnend mit dem derzeit ausgeübten Beruf darzustellen ist, enthalten muss. Bei der Berufserfahrung ist der Name und Sitz aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder war, die Art und Dauer der Tätigkeit, einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten, die Vertretungsmacht dieser Person, ihre internen Entscheidungskompetenzen und die ihr innerhalb des Unternehmens unterstellten Geschäftsbereiche anzugeben. Für die Angabe der Nebentätigkeiten ist das Formular gemäß Anlage 5 dieser Verordnung zu verwenden. Das Halten einer unmittelbaren Beteiligung von mindestens 25 Prozent der Anteile am Kapital eines Unternehmens ist anzugeben. Für die Angaben der unmittelbaren Beteiligungen ist das Formular gemäß Anlage 6 dieser Verordnung zu verwenden. (3) Auf Verlangen der Bundesanstalt sind weitere Auskünfte zu erteilen und Unterlagen, insbesondere Arbeitszeugnisse, die die im Lebenslauf angegebenen Tätigkeiten belegen, vorzulegen. § 11 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 und 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bedeutende Beteiligung am eigenen Zahlungsinstitut und passivische enge Verbindungen) (1) Einzelanzeigen über passivische Beteiligungsverhältnisse nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 und 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind mit dem Formular ,,Passivische Beteiligungsanzeige" der Anlage 7 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderungen des Beteiligungsverhältnisses sind Einzelanzeigen einzureichen, wenn 1. durch die Änderung 20 Prozent, 30 Prozent oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an dem Institut erreicht, über- oder unterschritten werden, 2. das Institut ein Tochter- oder Schwesterunternehmen eines anderen Unternehmens wird oder nicht mehr ist, 3. unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein zwischengeschaltetes Unternehmen übertragen werden oder 4. sich bei ganz oder teilweise mittelbar gehaltenen Anteilen die Anzahl oder die Identität der zwischengeschalteten Unternehmen verändert oder die Anteile Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3607 nunmehr ganz oder teilweise vom Anteilseigner selbst gehalten werden. (2) Sammelanzeigen über passivische Beteiligungsverhältnisse nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 und 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres mit dem Formular ,,Passivische Beteiligungsanzeige" der Anlage 7 dieser Verordnung einzureichen. (3) Die mittelbar gehaltenen Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile sind den mittelbar beteiligten Unternehmen jeweils in vollem Umfang zuzurechnen. (4) Erfüllt ein Beteiligungsverhältnis mehrere Anzeigetatbestände, ist nur ein Formular zu verwenden. Für jedes weitere anzeigepflichtige Beteiligungsverhältnis ist unter Berücksichtigung der Regelung des Satzes 1 ein gesondertes Formular zu verwenden. Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular ,,Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage 2 dieser Verordnung beizufügen. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Treuhandverhältnissen sowie bei Beteiligungen, die gleichzeitig unmittelbar und mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten werden. Auch die Unternehmensbeziehung des Instituts zu einem Schwesterunternehmen stellt eine komplexe Beteiligungsstruktur im Sinne des Satzes 3 dar. (5) Die Einzelanzeigen und Sammelanzeigen sollen im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg. Sie hat die bei ihr eingereichten Anzeigen an die Bundesanstalt weiterzuleiten. Bei papiergebundener Einreichung gilt § 1. § 12 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (aktivische enge Verbindungen) (1) Einzelanzeigen von Instituten über aktivische enge Verbindungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind mit dem Formular ,,Aktivische Beteiligungsanzeige" der Anlage 8 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderungen des Beteiligungsverhältnisses sind Einzelanzeigen einzureichen, wenn 1. durch die Änderung 30 Prozent oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens erreicht, über- oder unterschritten werden, 2. das Unternehmen ein Tochterunternehmen wird oder nicht mehr ist, 3. die gehaltenen Anteile ganz oder teilweise auf ein Tochterunternehmen übertragen werden oder 4. sich bei ganz oder teilweise mittelbar gehaltenen Anteilen die Anzahl oder die Identität der zwischengeschalteten Unternehmen verändert oder die Anteile nunmehr ganz oder teilweise vom Institut selbst gehalten oder unter den Beteiligten umverteilt werden. (2) Sammelanzeigen von Instituten über aktivische enge Verbindungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres als Sammlung fortlaufend nummerierter Teilanzeigen mit dem Formular ,,Aktivische Beteiligungsanzeige" der Anlage 8 dieser Verordnung einzureichen. (3) Für jedes weitere anzeigepflichtige Beteiligungsverhältnis ist ein gesondertes Formular zu verwenden. Bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist der Anzeige zusätzlich das Formular ,,Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage 2 dieser Verordnung beizufügen. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Treuhandverhältnissen sowie bei Beteiligungen, die gleichzeitig unmittelbar und mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten werden. (4) Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank sind weitere Angaben, insbesondere zu Buchwert, Übernahmepreis und Veräußerungserlös, einzureichen. (5) § 11 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. § 13 Anzeigen nach § 29 Absatz 1 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Vereinigung von Instituten) Die Absicht von Zahlungsinstituten, sich zu vereinigen, ist von den beteiligten Instituten nach § 29 Absatz 1 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen anzunehmen ist, dass die Vereinigung zustande kommen wird. Das Scheitern der Fusionsverhandlungen ist unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt bei erfolgreichen Fusionsverhandlungen für den rechtlichen Vollzug der Vereinigung. § 14 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 2009 Der Bundesminister der Finanzen In Vertretung Jörg Asmussen 3608 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular ­ Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE Adressatenfeld 1) Eingangsdatum: Ident-Nr. Zahlungsinstitut Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Zahlungsinstitut an: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zahlungsinstitut: Ja. Nein. Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3609 1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort, Geburtsland Staatsangehörigkeit Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Wirtschaftszweig 3) 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Wirtschaftszweig 3) 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Seite 2 3610 2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3611 4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen 4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde: Nein, weiter mit 4.2 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1 Der Anzeigepflichtige ist: Kreditinstitut E-Geld-Institut Investmentaktiengesellschaft Erstversicherungsunternehmen Versicherungs-Holdinggesellschaft Finanzholding-Gesellschaft Zahlungsinstitut Finanzdienstleistungsinstitut Kapitalanlagegesellschaft Versicherungs-Zweckgesellschaft Rückversicherungsunternehmen Pensionsfonds gemischte FinanzholdingGesellschaft 4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche: Nein, weiter mit 4.3 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3 Der Anzeigepflichtige ist: Einlagenkreditinstitut Erstversicherungsunternehmen OGAW-Verwaltungsgesellschaft Wertpapierhandelsunternehmen Rückversicherungsunternehmen sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung: Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer: 4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Einlagenkreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- o. Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft: Nein, weiter mit 5.1 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind. Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (Einlagenkreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben. Seite 4 3612 5. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung 5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 6), 7) 5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zahlungsinstitut wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens Firma8), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Name8) und Geburtsdatum Kapitalanteil9),10) in Prozent Tsd. Euro Kapital des Unternehmens11) Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 10),12) Verhältnis zum Zahlungsinstitut 13) 6. Beizufügende Anlagen 6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei: Ja. Nein. Wenn ,,nein" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann. Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3613 6.3 Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars Erklärung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 ZAG i.V.m. § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV Anzahl Anlage liegt bei nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 1 InhKontrollV Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 4 InhKontrollV Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 5 InhKontrollV Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zahlungsinstituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV Formulare ,,Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 und 4 InhKontrollV Seite 6 nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht 3614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2 InhKontrollV Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen Seite 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3615 ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen 7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse 8. Unterschrift(en) 8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 8.3 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen Seite 8 3616 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen 14) abzugeben: Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 9 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3617 Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 10 3618 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ (V LVW HLQH $XVIHUWLJXQJ DQ GLH %XQGHVDQVWDOW XQG HLQH $XVIHUWLJXQJ DQ GLH IU GDV ,QVWLWXW ]XVWlQGLJH +DXSWYHUZDOWXQJ GHU 'HXWVFKHQ %XQGHVEDQN ]X DGUHVVLHUHQ 'LH HQWVSUHFKHQGH $GUHVVH LVW LQ GDV $GUHVVDWHQIHOG HLQ]XWUDJHQ 'LH 3RVWOHLW]DKO LVW QXU YRQ ,QOlQGHUQ DQ]XJHEHQ (V LVW GLH GUHLVWHOOLJH 6FKOVVHOQXPPHU HQWVSUHFKHQG GHU Ä.XQGHQV\VWHPDWLN IU GLH %DQNHQVWDWLVWLN´ HLQ]XWUDJHQ 1XU DQ]XJHEHQ VRIHUQ HLQH (LQWUDJXQJ YRUOLHJW 'LH YRP $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ YHUJHEHQH 1XPPHU GHU EHWUHIIHQGHQ $QODJH ]XU $Q]HLJH LVW HLQ]XWUDJHQ 1XPPHU LVW QLFKW DXV]XIOOHQ ± EHL NRPSOH[HQ %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ ± EHL PLWWHOEDUHQ %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVHQ EHU PHKU DOV YLHU (EHQHQ XQG ± ZHQQ VLFK GLH 7RFKWHUHLJHQVFKDIW HLQHV ]ZLVFKHQJHVFKDOWHWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQV QLFKW DXV GHU +|KH GHV .DSLWDO XQGRGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOV KHUOHLWHQ OlVVW 6WDWWGHVVHQ LVW GDV )RUPXODU Ä.RPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ´ GHU =$*$Q]HLJHQYHURUGQXQJ DXV]XIOOHQ XQG DOV $QODJH EHL]XIJHQ )U EHDEVLFKWLJWH PLWWHOEDU JHKDOWHQH %HWHLOLJXQJHQ JLOW (LQ]XWUDJHQ LVW GLH YROOVWlQGLJH EHDEVLFKWLJWH %HWHLOLJXQJVNHWWH PLW GHQ MHZHLOLJHQ EHDEVLFKWLJWHQ XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ ]ZLVFKHQ GHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ 'LH .HWWH EHJLQQW PLW GHU EHDEVLFKWLJWHQ XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJ GHV $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ XQG HQGHW PLW GHP =DKOXQJVLQVWLWXW =X GHP XQWHU 1XPPHU DQJHJHEHQHQ $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ PXVV KLHU OHGLJOLFK GHVVHQ YROOVWlQGLJHU 1DPH 9RUQDPH XQG )DPLOLHQQDPH ZLHGHUKROW ZHUGHQ =X GHP XQWHU 1XPPHU DQJHJHEHQHQ $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ E]Z GHP DXI GHU 6HLWH DQ JH]HLJWHQ =DKOXQJVLQVWLWXW PXVV OHGLJOLFK GLH )LUPD HLQJHWUDJHQ ZHUGHQ %HWHLOLJXQJ DP 1HQQZHUW 1HQQNDSLWDO 6XPPH GHU .DSLWDODQWHLOH EHL 3HUVRQHQKDQGHOVJHVHOOVFKDIWHQ XQG *HVHOOVFKDIWHQ GHV EUJHUOLFKHQ 5HFKWV LVW DXI GDV GXUFK GHQ *HVHOOVFKDIWVYHUWUDJ IHVWJHOHJWH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV DE]XVWHOOHQ $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD 6RIHUQ GHU 1HQQZHUW QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GHU 1HQQZHUW LQ DXVOlQ GLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'HU 1HQQZHUW LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 6RIHUQ HV VLFK EHL GHP =DKOXQJVLQVWLWXW XP HLQHQ 9HUVLFKHUXQJVYHUHLQ DXI *HJHQVHLWLJNHLW KDQGHOW VLQG 3UR]HQWDQJDEHQ LQ %H]XJ DXI GHQ *UQGXQJV VWRFN HLQ]XWUDJHQ %HDEVLFKWLJWHU XQPLWWHOEDUHU $QWHLO GHV YRUKHUJHKHQGHQ 7RFKWHU8QWHUQHKPHQV GHU %HWHLOLJXQJVNHWWH DQ GHP KLHU JHQDQQ WHQ =DKOXQJVLQVWLWXW NHLQH GXUFKJHUHFKQHWHQ 4XRWHQ 6RIHUQ GDV .DSLWDO GHV 8QWHUQHKPHQV QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GDV .DSLWDO LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]X JHEHQ 'DV .DSLWDO LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 1XU DXV]XIOOHQ VRZHLW YRP .DSLWDODQWHLO DEZHLFKHQG $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD ,VW GHU $Q]HLJHSÀLFKWLJH RGHU GHU GLH ]XNQIWLJ JHKDOWHQHQ .DSLWDO RGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOH 9HUPLWWHOQGH QDFK GHP EHDE VLFKWLJWHQ (UZHUE RGHU GHU EHDEVLFKWLJWHQ (UK|KXQJ HLQ 0XWWHUXQWHUQHKPHQ GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä0XWWHU´ HLQ]XWUDJHQ ,VW GHU GLH ]XNQIWLJHQ .DSLWDO RGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOH 9HUPLWWHOQGH HLQ 6FKZHVWHUXQWHUQHKPHQ GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä6FKZHVWHU´ HLQ]XWUDJHQ ,VW GLH LQ GHU HUVWHQ 7DEHOOH JHQDQQWH 3HUVRQ QXU ]XVDPPHQ PLW HLQHU RGHU PHKUHUHQ DQGHUHQ 3HUVRQHQ ]XU 9HUWUHWXQJ GHV $Q ]HLJHSÀLFKWLJHQ EHUHFKWLJW KDW GLHVH E]Z KDEHQ GLHVH ZHLWHUHQ 3HUVRQHQ MHZHLOV HLQH GHU QDFKIROJHQGHQ 7DEHOOHQ DXV]XIOOHQ )HKOHQGH 7DEHOOHQ VLQG ]X HUJlQ]HQ JJI LVW GHP )RUPXODU HLQ JHVRQGHUWHV %ODWW DQ]XIJHQ DXI GHP GLH 6HLWHQ]DKOQXPPHULH UXQJ GHV )RUPXODUV IRUW]XVHW]HQ LVW 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3619 Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe BeteiligungsstrukturenA),B) UnternehmenslisteC) wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Ident-Nr. des Unternehmens Nr. Firma, Rechtsform, Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Land; Register-Nr./Amtsgericht2), Wirtschaftszweig3); bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer4) Kapital des Unternehmens10) Fremdwährung Tsd. Euro Währung Tsd. Verhältnis zum ZahlungsD) institut BeteiligungsstrukturC) Beteiligtes Unternehmen Beteiligungsunternehmen besonderer E) Vermittler Art E) Kapitalanteil8),9) in Prozent in Tsd. Euro Stimmrechts9),11) anteil in Prozent beherrschender F) Einfluss Seite 1 3620 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober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lOW DOOH 8QWHUQHKPHQ GLH LQ GHU %HWHLOLJXQJVVWUXNWXU YRUNRPPHQ 'DV DQ]HLJHSÀLFKWLJH =DKOXQJVLQVWLWXW VWHKW EHL DNWLYLVFKHQ %HWHLOLJXQJHQ LPPHU DQ HUVWHU 6WHOOH EHL SDVVLYLVFKHQ DQ OHW]WHU 6WHOOH %HL GHU $Q]HLJH YRQ 6FKZHVWHUXQWHUQHKPHQ VWHKW GDV JHPHLQVDPH 0XWWHUXQWHUQHKPHQ DQ HUVWHU XQG GDV 6FKZHVWHU XQWHUQHKPHQ DQ OHW]WHU 6WHOOH 'LH $Q]DKO GHU =HLOHQ LQ GHU 8QWHUQHKPHQVOLVWH XQG GHU %HWHLOLJXQJVVWUXNWXU LVW EHL %HGDUI EHOLHELJ HUZHLWHUEDU ' ,VW GDV %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ HLQ 7RFKWHUXQWHUQHKPHQ GHV DQ]HLJHSÀLFKWLJHQ =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä7RFKWHU´ HLQ]XWUDJHQ ,VW GDV %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ HLQ 0XWWHUXQWHUQHKPHQ LVW Ä0XWWHU´ HLQ]XWUDJHQ EHL 8QWHUQHKPHQVEH]LHKXQJHQ ]X 6FKZHVWHU XQWHUQHKPHQ LVW Ä6FKZHVWHU´ HLQ]XWUDJHQ ( /LHJW HLQHV GHU IROJHQGHQ EHVRQGHUHQ =XUHFKQXQJVYHUKlOWQLVVH YRU LVW LQ GHU 6SDOWH ÄEHVRQGHUHU 9HUPLWWOHU´ GLH 1XPPHU GHU 3HUVRQ RGHU GHV 8QWHUQHKPHQV ODXW 8QWHUQHKPHQVOLVWH HLQ]XWUDJHQ GLH RGHU GDV GLH EHVRQGHUH 9HUPLWWOHUSRVLWLRQ JHPl GHU IROJHQGHQ hEHUVLFKW HLQQLPPW ,Q GHU 6SDOWH Ä$UW´ LVW GHU HQWVSUHFKHQGH .HQQEXFKVWDEH GHV EHVRQGHUHQ =XUHFKQXQJV YHUKlOWQLVVHV ]X YHUPHUNHQ (LQH 0HKUIDFKDXVZDKO LVW ]XOlVVLJ 9HUKlOWQLV $EV 6DW] 1U :S+* $EV 6DW] 1U :S+* $EV 6DW] 1U :S+* $EV 6DW] 1U :S+* $EV 6DW] 1U :S+* $EV 6DW] :S+* 8QWHUEHWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV =XVDPPHQZLUNHQ LQ VRQVWLJHU :HLVH ) EHVRQGHUH 3RVLWLRQ 'ULWWHU LP 6LQQH GHV $EV 6DW] 1U :S+* LQVE 7UHXKlQGHU 6LFKHUXQJVQHKPHU 1LHEUDXFKVJHEHU (UNOlUXQJVHPSIlQJHU 9HUWUHWHQHU LP 6LQQH GHV $EV 6DW] 1U :S+* 'ULWWHU LP 6LQQH GHV $EV 6DW] :S+* +DXSWEHWHLOLJWHU 9HUPLWWHOQGHU 6SDOWH $UW Ä7´ Ä6´ Ä1´ Ä(´ Ä9´ Ä'´ Ä+´ Ä=´ 1XU DQ]XNUHX]HQ ZHQQ VLFK GLH 7RFKWHUHLJHQVFKDIW HLQHV ]ZLVFKHQJHVFKDOWHWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQV QLFKW DXV GHU +|KH GHV .DSLWDO XQGRGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOV KHUOHLWHQ OlVVW $QJDEHQ ]X GHQ .DSLWDO XQG JJI DEZHLFKHQGHQ 6WLPPUHFKWVDQWHLOHQ VLQG LQ MHGHP )DOO ]X PDFKHQ 'LH )XQRWHQ ELV HQWVSUHFKHQ GHQ )XQRWHQ DXI $QODJH SDVVLYLVFKH %HWHLOLJXQJVDQ]HLJH XQG $QODJH DNWLYLVFKH %H WHLOLJXQJVDQ]HLJH 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3621 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular ­ Aufgabe-Verringerung Adressatenfeld 1) Eingangsdatum: Ident-Nr. Zahlungsinstitut Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Zahlungsinstitut an: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zahlungsinstitut: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Ja. Nein. Seite 1 3622 1. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Vornamen Staatsangehörigkeit Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Firma Zeile 2 Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Wirtschaftszweig 3) 2) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Wirtschaftszweig 3) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) (Hinweis: Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht auszufüllen.) Seite 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3623 2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen, und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert: Ja, weiter mit 3. Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2 (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Seite 3 3624 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Nein, weiter mit 4. Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen: Nein, weiter mit 4. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. 4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) 4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Nein, weiter mit 4.2 Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben: Nein, weiter mit 4.2 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 6), 7) 4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zahlungsinstitut wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens Firma8), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Name8) und Geburtsdatum Kapitalanteil9),10) in Prozent Tsd. Euro Kapital des Unternehmens11) Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 10),12) Verhältnis zum Zahlungsinstitut 13) Seite 4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3625 5. Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage liegt bei ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen 6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Seite 5 3626 7. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Unterschrift(en) 7.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 7.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 7.3 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen 7.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen 14) abzugeben: Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3627 Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 7 3628 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ (V LVW HLQH $XVIHUWLJXQJ DQ GLH %XQGHVDQVWDOW XQG HLQH $XVIHUWLJXQJ DQ GLH IU GDV ,QVWLWXW ]XVWlQGLJH +DXSWYHUZDOWXQJ GHU 'HXWVFKHQ %XQGHVEDQN ]X DGUHVVLHUHQ 'LH HQWVSUHFKHQGH $GUHVVH LVW LQ GDV $GUHVVDWHQIHOG HLQ]XWUDJHQ 'LH 3RVWOHLW]DKO LVW QXU YRQ ,QOlQGHUQ DQ]XJHEHQ (V LVW GLH GUHLVWHOOLJH 6FKOVVHOQXPPHU HQWVSUHFKHQG GHU Ä.XQGHQV\VWHPDWLN IU GLH %DQNHQVWDWLVWLN´ HLQ]XWUDJHQ 1XU DQ]XJHEHQ VRIHUQ HLQH (LQWUDJXQJ YRUOLHJW 'LH YRP $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ YHUJHEHQH 1XPPHU GHU EHWUHIIHQGHQ $QODJH ]XU $Q]HLJH LVW HLQ]XWUDJHQ 1XPPHU LVW QLFKW DXV]XIOOHQ ± EHL NRPSOH[HQ %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ ± EHL PLWWHOEDUHQ %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVHQ EHU PHKU DOV YLHU (EHQHQ XQG ± ZHQQ VLFK GLH 7RFKWHUHLJHQVFKDIW HLQHV ]ZLVFKHQJHVFKDOWHWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQV QLFKW DXV GHU +|KH GHV .DSLWDO XQGRGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOV KHUOHLWHQ OlVVW 6WDWWGHVVHQ LVW GDV )RUPXODU Ä.RPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ´ GHU =$*$Q]HLJHQYHURUGQXQJ DXV]XIOOHQ XQG DOV $QODJH EHL]XIJHQ )U EHDEVLFKWLJWH PLWWHOEDU JHKDOWHQH %HWHLOLJXQJHQ JLOW (LQ]XWUDJHQ LVW GLH YROOVWlQGLJH EHDEVLFKWLJWH %HWHLOLJXQJVNHWWH PLW GHQ MHZHLOLJHQ EHDEVLFKWLJWHQ XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ ]ZLVFKHQ GHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ 'LH .HWWH EHJLQQW PLW GHU EHDEVLFKWLJWHQ XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJ GHV $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ XQG HQGHW PLW GHP =DKOXQJVLQVWLWXW =X GHP XQWHU 1XPPHU DQJHJHEHQHQ $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ PXVV KLHU OHGLJOLFK GHVVHQ YROOVWlQGLJHU 1DPH 9RUQDPH XQG )DPLOLHQQDPH ZLHGHUKROW ZHUGHQ =X GHP XQWHU 1XPPHU DQJHJHEHQHQ $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ E]Z GHP DXI GHU 6HLWH DQ JH]HLJWHQ =DKOXQJVLQVWLWXW PXVV OHGLJOLFK GLH )LUPD HLQJHWUDJHQ ZHUGHQ %HWHLOLJXQJ DP 1HQQZHUW 1HQQNDSLWDO 6XPPH GHU .DSLWDODQWHLOH EHL 3HUVRQHQKDQGHOVJHVHOOVFKDIWHQ XQG *HVHOOVFKDIWHQ GHV EUJHUOLFKHQ 5HFKWV LVW DXI GDV GXUFK GHQ *HVHOOVFKDIWVYHUWUDJ IHVWJHOHJWH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV DE]XVWHOOHQ $QJDEHQ LQ 3UR ]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD 6RIHUQ GHU 1HQQZHUW QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GHU 1HQQZHUW LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'HU 1HQQZHUW LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 6RIHUQ HV VLFK EHL GHP =DKOXQJV LQVWLWXW XP HLQHQ 9HUVLFKHUXQJVYHUHLQ DXI *HJHQVHLWLJNHLW KDQGHOW VLQG 3UR]HQWDQJDEHQ LQ %H]XJ DXI GHQ *UQGXQJVVWRFN ]X PDFKHQ %HDEVLFKWLJWHU XQPLWWHOEDUHU $QWHLO GHV YRUKHUJHKHQGHQ 7RFKWHU8QWHUQHKPHQV GHU %HWHLOLJXQJVNHWWH DQ GHP KLHU JHQDQQ WHQ =DKOXQJVLQVWLWXW NHLQH GXUFKJHUHFKQHWHQ 4XRWHQ 6RIHUQ GDV .DSLWDO GHV 8QWHUQHKPHQV QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GDV .DSLWDO LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]X JHEHQ 'DV .DSLWDO LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 1XU DXV]XIOOHQ VRZHLW YRP .DSLWDODQWHLO DEZHLFKHQG $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD ,VW GHU $Q]HLJHSÀLFKWLJH RGHU GHU GLH ]XNQIWLJ QRFK JHKDOWHQHQ .DSLWDO RGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOH 9HUPLWWHOQGH HLQ 0XWWHUXQ WHUQHKPHQ GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä0XWWHU´ HLQ]XWUDJHQ ,VW GHU GLH ]XNQIWLJ QRFK JHKDOWHQHQ .DSLWDO RGHU 6WLPPUHFKWV DQWHLOH 9HUPLWWHOQGH HLQ 6FKZHVWHUXQWHUQHKPHQ GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä6FKZHVWHU´ HLQ]XWUDJHQ ,VW GLH LQ GHU HUVWHQ 7DEHOOH JHQDQQWH 3HUVRQ QXU ]XVDPPHQ PLW HLQHU RGHU PHKUHUHQ DQGHUHQ 3HUVRQHQ ]XU 9HUWUHWXQJ GHV $Q]HLJHSÀLFKWLJHQ EHUHFKWLJW KDW GLHVH E]Z KDEHQ GLHVH ZHLWHUHQ 3HUVRQHQ MHZHLOV HLQH GHU QDFKIROJHQGHQ 7DEHOOHQ DXV]XIO OHQ )HKOHQGH 7DEHOOHQ VLQG ]X HUJlQ]HQ JJI LVW HLQ JHVRQGHUWHV %ODWW GHP )RUPXODU DQ]XIJHQ DXI GHP GLH 6HLWHQ]DKOQXP PHULHUXQJ GHV )RUPXODUV IRUW]XVHW]HQ LVW 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3629 Anlage 4 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1) Formular ­ Angaben zur Zuverlässigkeit Angaben zur Zuverlässigkeit 1) Familienname Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Andere Staatsangehörigkeiten Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land 1. 1.1 Angaben nach § 10 Abs. 1 ZAGAnzV Gegen mich wird ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Seite 1 3630 1.2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Gegen mich wird im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen mich mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.3 Gegen mich oder ein von mir geleitetes Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.4 Gegen mich hat eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder ein solches Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Seite 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3631 1.5 Mir wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder ich wurde in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder es wurde gegen mich ein entsprechendes Verfahren geführt: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Ort Datum Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person Seite 3 3632 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ )U MHGH 3HUVRQ GLH QDFK $EVDW] =$*$QZ9 RGHU QDFK $EVDW] LQ 9HUELQGXQJ PLW $EVDW] =$*$QZ9 HLQH HQWVSUHFKHQGH (UNOlUXQJ DEJHEHQ PXVV LVW HLQ JHVRQGHUWHV )RUPXODU ]X YHUZHQGHQ 'LH $Q]DKO GHU =HLOHQ LVW EHL %HGDUI EHOLHELJ HUZHLWHUEDU 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3633 Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2 Satz 3) Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter/in1) Identnummer des Zahlungsinstituts Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung ___________________ ____________________________________________________________________________ Familien- und Vorname Identnummer (falls bekannt) als Geschäftsleiter/in1) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts [lt. Registereintragung] mit PLZ) __________________________________________________________________________________________________ Identnummer (falls bekannt) Tätigkeitsangaben Bei einem anderen Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG oder Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG) sonstigen Unternehmen Beginn der zusätzlichen Tätigkeit mit Wirkung vom: Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit als Geschäftsleiter/in Aufsichtsratsmitglied Verwaltungsratsmitglied Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Land; Register-Nr./Amtsgericht, Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens Identnummer des Unternehmens __________________________________________________________________________________________________ Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail __________________________________________________________________________________________________ 1) Ort/Datum Unterschrift Geschäftsleiter/in ___________________________ 1) oder als für die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts verantwortliche Person oder soweit es sich um ein Unternehmen handelt, das neben der Erbringung von Zahlungsdiensten anderen Geschäftsaktivitäten nachgeht, als für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte des Zahlungsinstituts verantwortliche Person 3634 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5) Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung ___________________ Identnummer des Zahlungsinstituts wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter/in1) ____________________________________________________________________________ Familien- und Vorname Identnummer (falls bekannt) __________________________________________________________________________________________________ PLZ Wohnsitz Land __________________________________________________________________________________________________ Geburtsdatum Servicenummer2) __________________________________________________________________________________________________ als Geschäftsleiter/in1) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts [lt. Registereintragung] mit PLZ) Identnummer (falls bekannt) 1. Anlass der Anzeige Übernahme Veränderung 3) Aufgabe mit Wirkung vom: __________ 2. Beteiligungsunternehmen Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG) Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KW G) Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 1 Abs. 3c KWG) Erstversicherungsunternehmen (§ 104k Nr. 2 Bu chstabe a VAG) Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG) E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG) Kapitalanlagegesellschaft (§ 2 Abs. 6 InvG) Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 1 KWG) Rückversicherungsunternehmen (§ 104a Abs. 2 Nr. 3 VAG) sonstiges Unternehmen gemischte Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 2 KWG) Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 104a Abs. 2 Nr. 4 VAG) __________________________________________________________________________________________________ Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt) PLZ 4) __________________________________________________________________________________________________ Sitz Land __________________________________________________________________________________________________ Register-Nr./Amtsgericht4) Wirtschaftszweig5) Servicenummer2) 3. Angaben zu den Beteiligungsquoten wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens 6) Kapitalanteil7) in Prozent in Tsd. Euro Kapital des 8) Unternehmens in Tsd. Euro Stimmrechts9) anteil in Prozent Besondere Bemerkungen 10) ____________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail __________________________________________________________________________________________________ 1) Ort/D atum Unterschrift Geschäftsleiter/in Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ 3635 RGHU DOV IU GLH *HVFKlIWVOHLWXQJ GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV YHUDQWZRUWOLFKH 3HUVRQ RGHU VRZHLW HV VLFK XP HLQ 8QWHUQHKPHQ KDQ GHOW GDV QHEHQ GHU (UEULQJXQJ YRQ =DKOXQJVGLHQVWHQ DQGHUHQ *HVFKlIWVDNWLYLWlWHQ QDFKJHKW DOV IU GLH )KUXQJ GHU =DK OXQJVGLHQVWJHVFKlIWH GHV =DKOXQJVLQVWLWXWV YHUDQWZRUWOLFKH 3HUVRQ 6HUYLFHIHOG IU GLH HOHNWURQLVFKH (LQUHLFKXQJ 0HKUIDFKDXVZDKO LVW QLFKW ]XOlVVLJ 7UHIIHQ JOHLFK]HLWLJ PHKUHUH 9DULDQWHQ ]X LVW GLH VSH]LHOOHUH DQ]XNUHX]HQ ,VW HLQH VSH]LHOOHUH $XVZDKO QLFKW IHVWOHJEDU LVW GLHMHQLJH DXV]XZlKOHQ GLH GHP JU|WHQ $QWHLO DP *HVFKlIW GHV 8QWHUQHKPHQV HQWVSULFKW 1XU EHL LQOlQGLVFKHQ 8QWHUQHKPHQ DQ]XJHEHQ 'UHLVWHOOLJH 6FKOVVHOQXPPHU HQWVSUHFKHQG Ä.XQGHQV\VWHPDWLN IU GLH %DQNHQVWDWLVWLN´ )U %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ LQ GHQHQ 7UHXKDQGYHUKlOWQLVVH YRUNRPPHQ LVW QHEHQ GHP +DXSWYRUGUXFN GLH $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ HLQ]XUHLFKHQ ,Q GLHVHP )DOO LVW 1XPPHU GHV +DXSWYRUGUXFNV QLFKW DXV]XIOOHQ %HWHLOLJXQJ DP 1HQQZHUW 1HQQNDSLWDO 6XPPH GHU .DSLWDODQWHLOH EHL 3HUVRQHQKDQGHOVJHVHOOVFKDIWHQ XQG *HVHOOVFKDIWHQ GHV EUJHUOLFKHQ 5HFKWV LVW DXI GDV GXUFK GHQ *HVHOOVFKDIWVYHUWUDJ IHVWJHOHJWH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV DE]XVWHOOHQ $QJDEHQ LQ 3UR ]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD 6RIHUQ GHU 1HQQZHUW QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GHU 1HQQZHUW LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'HU 1HQQZHUW LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 6RIHUQ GDV .DSLWDO GHV 8QWHUQHKPHQV QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GDV .DSLWDO LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]X JHEHQ 'DV .DSLWDO LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 1XU DXV]XIOOHQ VRZHLW YRP .DSLWDODQWHLO DEZHLFKHQG $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD 1DPHQVDNWLHQ 9LQNXOLHUWH 1DPHQVDNWLHQ RKQH 1HQQNDSLWDO .RPSOHPHQWlU .RPPDQGLWLVW $QWHLO QLFKW YROO HLQEH]DKOW .DSLWDOYHUlQGHUXQJ )XVLRQ 6WDPPGDWHQlQGHUXQJ DEZHLFKHQGH 6WLPPUHFKWVDQWHLOH %HWHLOLJXQJ UHVXOWLHUW JDQ] RGHU WHLOZHL VH DXV HLQHP VWLOOHQ %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ 3636 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung __________________________ __________________________ Zahlungsinstitut wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Identnummer des Zahlungsinstituts Einzelanzeige 1. Art der Anzeige 14) Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. _______ von insgesamt _________ Teilanzeigen mit Wirkung vom: __________ Bedeutende Beteiligung (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ZAG) Enge Verbindung (§ 29 Abs. 1 Nr. 8 ZAG) 2. Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei Abgabe einer Einzelanzeige) Erwerb 1),15) Veränderung Aufgabe 3. Anteilseigner Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) gemischte Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 2 KWG) Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 104a Abs. 2 Nr. 4 VAG) sonstiger Anteilseigner Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG) Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KW G) Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 1 Abs. 3c KWG) Erstversicherungsunternehmen (§ 104k Nr. 2 Buchstabe a VAG) Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG) E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG) Kapitalanlagegesellschaft (§ 2 Abs. 6 InvG) Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 1 KWG) Rückversicherungsunternehmen (§ 104a Abs. 2 Nr. 3 VAG) sonstiges Unternehmen ___________________________________________________________________________________________________ Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen Identnummer (falls bekannt) PLZ2) ___________________________________________________________________________________________________ Sitz Land Register-Nr./Amtsgericht2) ___________________________________________________________________________________________________ Wirtschaftszweig3) Servicenummer4) 4. Nur auszufüllen bei der Anzeige eines Schwesterunternehmens (§ 29 Abs. 1 Nr. 8 ZAG) __________________________________________________________________________________________________ Firma u. Rechtsform des Schwesterunternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt) PLZ2) __________________________________________________________________________________________________ Sitz Land __________________________________________________________________________________________________ Register-Nr./Amtsgericht2) Wirtschaftszweig3) Servicenummer4) 5. Angaben zu den Beteiligungsquoten wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Anteilseigners/Beteiligungsunternehmens 5),6) Firma7), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Land; Register-Nr./Amtsgericht2), Wirtschaftszweig3); bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer4) Kapitalanteil8),9) in Prozent in Tsd. Euro Kapital des Instituts/ 10) Unternehmens in Tsd. Euro Stimmrechts9),11) anteil in Prozent Verhältnis zum Zahlungsinstitut12) Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 6. Weitere Angaben Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen Die Beteiligung an dem Zahlungsinstitut wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten ja Falls ,,ja" angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen. Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 % der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden: 3637 Besondere Bemerkungen 13) ____________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail __________________________________________________________________________________________________ Ort/Datum Firma/Unterschrift Seite 2 3638 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ 0HKUIDFKDXVZDKO LVW QLFKW ]XOlVVLJ 7UHIIHQ JOHLFK]HLWLJ PHKUHUH 9DULDQWHQ ]X LVW GLH VSH]LHOOHUH DQ]XNUHX]HQ ,VW HLQH VSH]L HOOHUH $XVZDKO QLFKW IHVWOHJEDU LVW GLHMHQLJH DXV]XZlKOHQ GLH GHP JU|WHQ $QWHLO DP *HVFKlIW GHV 8QWHUQHKPHQV HQWVSULFKW 'LH $XVZDKO ÄVRQVWLJHU $QWHLOVHLJQHU´ LVW QXU IU $QWHLOVHLJQHU RKQH 8QWHUQHKPHQVHLJHQVFKDIW ]X WUHIIHQ 1XU EHL LQOlQGLVFKHQ $QWHLOVHLJQHUQ DQ]XJHEHQ 'UHLVWHOOLJH 6FKOVVHOQXPPHU HQWVSUHFKHQG Ä.XQGHQV\VWHPDWLN IU GLH %DQNHQVWDWLVWLN´ 6HUYLFHIHOG IU GLH HOHNWURQLVFKH (LQUHLFKXQJ (LQ]XWUDJHQ LVW GLH YROOVWlQGLJH %HWHLOLJXQJVNHWWH PLW GHQ MHZHLOLJHQ XQPLWWHOEDUHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ ]ZLVFKHQ GHQ %HWHLOL JXQJVXQWHUQHKPHQ 'LH .HWWH EHJLQQW LQ GHU HUVWHQ =HLOH PLW GHP DQ]X]HLJHQGHQ $QWHLOVHLJQHU ODXW 1XPPHU XQG HQGHW PLW GHP DQ]HLJHSÀLFKWLJHQ =DKOXQJVLQVWLWXW ,Q GHU HUVWHQ =HLOH LVW QHEHQ GHU )LUPD GHV $QWHLOVHLJQHUV OHGLJOLFK GHVVHQ 9HUKlOWQLV ]XP =DKOXQJVLQVWLWXW DQ]XJHEHQ $E GHU ]ZHLWHQ =HLOH VLQG DXFK GLH $QJDEHQ ]X GHQ $QWHLOHQ DXV]XIOOHQ $QJDEHQ ]X GHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ VLQG LPPHU ]X PDFKHQ 'HU +DXSWYRUGUXFN LVW GDEHL QXU JHHLJQHW IU HLQIDFKH PLWWHO EDUH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVH ELV ]X PD[LPDO GUHL +LHUDUFKLHHEHQHQ )U NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ RGHU PLWWHOEDUH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVH EHU PHKU DOV GUHL (EHQHQ VLQG GLH $QJDEHQ ]X GHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ LQ GHU $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ ]X PDFKHQ ,Q GLHVHP )DOO LVW 1XPPHU GHV +DXSWYRUGUXFNV QLFKW DXV]XIOOHQ *JI LVW ]XVlW]OLFK HLQ 2UJDQLJUDPP EHL]XIJHQ 'LH $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ LVW LQ MHGHP )DOO HLQ]XUHLFKHQ ZHQQ ± LQ GHQ %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ 7UHXKDQGYHUKlOWQLVVH YRUNRPPHQ ± GLH %HWHLOLJXQJ YRQ HLQHP $QWHLOVHLJQHU JOHLFK]HLWLJ XQPLWWHOEDU XQG PLWWHOEDU RGHU EHU PHKUHUH %HWHLOLJXQJVNHWWHQ JH KDOWHQ ZLUG ± VLFK GLH 7RFKWHUHLJHQVFKDIW HLQHV ]ZLVFKHQJHVFKDOWHWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQV QLFKW DXV GHU +|KH GHV .DSLWDO XQGRGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOV KHUOHLWHQ OlVVW ± HQJH 9HUELQGXQJHQ ]X 6FKZHVWHUXQWHUQHKPHQ QDFK $EVDW] 1XPPHU GULWWH $OWHUQDWLYH .:* DQJH]HLJW ZHUGHQ ,Q GHU $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ LVW GDEHL OHGLJOLFK GLH YROOVWl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lOWQLV DE]XVWHOOHQ $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD )UHPGZlKUXQJVEHWUlJH VLQG LQ (XUR XP]XUHFKQHQ 6RIHUQ GHU 1HQQZHUW QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GHU 1HQQZHUW LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'HU 1HQQZHUW LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 8QPLWWHOEDUHU $QWHLO GHV YRUKHUJHKHQGHQ $QWHLOVHLJQHUV GHU %HWHLOLJXQJVNHWWH DQ GHP KLHU JHQDQQWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHU QHKPHQ NHLQH GXUFKJHUHFKQHWHQ 4XRWHQ 6RIHUQ GDV .DSLWDO GHV 8QWHUQHKPHQV QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GDV .DSLWDO LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'DV .DSLWDO LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 1XU DXV]XIOOHQ VRZHLW YRP .DSLWDODQWHLO DEZHLFKHQG $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD ,VW GDV %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ HLQ 0XWWHUXQWHUQHKPHQ GHV DQ]HLJHSÀLFKWLJHQ =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä0XWWHU´ HLQ]XWUDJHQ $QVRQVWHQ LVW GDV )HOG QLFKW DXV]XIOOHQ 1DPHQVDNWLHQ 9LQNXOLHUWH 1DPHQVDNWLHQ RKQH 1HQQNDSLWDO .RPSOHPHQWlU .RPPDQGLWLVW $QWHLO QLFKW YROO HLQEH]DKOW .DSLWDOYHUlQGHUXQJ )XVLRQ 6WDPPGDWHQlQGHUXQJ DEZHLFKHQGH 6WLPPUHFKWVDQWHLOH %HWHLOLJXQJ UHVXOWLHUW JDQ] RGHU WHLOZHL VH DXV HLQHP VWLOOHQ %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV 8QWHUEHWHLOLJXQJ 0HKUIDFKDXVZDKO LVW ]XOlVVLJ %HL GHU $Q]HLJH HLQHV 6FKZHVWHUXQWHUQHKPHQV VLQG GLH $QJDEHQ ]XP JHPHLQVDPHQ 0XWWHUXQWHUQHKPHQ XQWHU 1XPPHU ]X PDFKHQ 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 3639 Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung __________________________ __________________________ Zahlungsinstitut wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt Identnummer des Zahlungsinstituts Einzelanzeige Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. _______ von insgesamt _________ Teilanzeigen mit Wirkung vom: __________ 1. Art der Anzeige: Enge Verbindung (§ 29 Abs. 1 Nr. 8 ZAG) 2. Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei Abgabe einer Einzelanzeige) Entstehen Veränderung Beendigung 3. Beteiligungsunternehmen Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) gemischte Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 2 KWG) Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 104a Abs. 2 Nr. 4 VAG) 1) Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG) Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KW G) Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 1 Abs. 3c KWG) Erstversicherungsunternehmen (§ 104k Nr. 2 Buchstabe a VAG) Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG) E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG) Kapitalanlagegesellschaft (§ 2 Abs. 6 InvG) Finanzholding-Gesellschaft (§ 1 Abs. 3a Satz 1 KWG) Rückversicherungsunternehmen (§ 104a Abs. 2 Nr. 3 VAG) sonstiges Unternehmen __________________________________________________________________________________________________ Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt) __________________________________________________________________________________________________ PLZ2) Sitz Land __________________________________________________________________________________________________ Register-Nr./Amtsgericht2) Wirtschaftszweig3) Servicenummer4) 4. Angaben zu den Beteiligungsquoten wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens 5),6) Firma7), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Land; Register-Nr./Amtsgericht2), Wirtschaftszweig3); Identnummer (falls bekannt); Servicenummer4) Kapitalanteil8),9) Kapital des 10) Unternehmens Tsd. Euro Stimmrechts9),11) anteil in Prozent Verhältnis zum Zahlungsinstitut12) in Prozent Tsd. Euro Besondere Bemerkungen 13) ____________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. E-Mail __________________________________________________________________________________________________ Ort/Datum Firma/Unterschrift Seite 1 3640 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009 )XQRWHQ 0HKUIDFKDXVZDKO LVW QLFKW ]XOlVVLJ 7UHIIHQ JOHLFK]HLWLJ PHKUHUH 9DULDQWHQ ]X LVW GLH VSH]LHOOHUH DQ]XNUHX]HQ ,VW HLQH VSH]LHOOHUH $XVZDKO QLFKW IHVWOHJEDU LVW GLHMHQLJH 9DULDQWH ]X ZlKOHQ GLH GHP JU|WHQ $QWHLO DP *HVFKlIW GHV 8QWHUQHKPHQV HQWVSULFKW 1XU EHL LQOlQGLVFKHQ 8QWHUQHKPHQ DQ]XJHEHQ 'UHLVWHOOLJH 6FKOVVHOQXPPHU HQWVSUHFKHQG Ä.XQGHQV\VWHPDWLN IU GLH %DQNHQVWDWLVWLN´ 6HUYLFHIHOG IU GLH HOHNWURQLVFKH (LQUHLFKXQJ )U PLWWHOEDU JHKDOWHQH %HWHLOLJXQJHQ JLOW (LQ]XWUDJHQ LVW GLH YROOVWlQGLJH %HWHLOLJXQJVNHWWH PLW GHQ MHZHLOLJHQ XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ ]ZLVFKHQ GHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ 'LH .HWWH EHJLQQW PLW GHU XQPLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJ GHV DQ]HLJHSÀLFKWLJHQ =DKOXQJVLQVWLWXWV XQG HQGHW PLW GHP DQ]X]HLJHQGHQ PLWWHOEDU JHKDOWHQHQ %HWHLOLJXQJV XQWHUQHKPHQ XQWHU 1XPPHU $QJDEHQ ]X GHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ VLQG LPPHU ]X PDFKHQ 'HU +DXSWYRUGUXFN LVW GDEHL QXU JHHLJQHW IU HLQIDFKH PLWWHO EDUH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVH ELV ]X PD[LPDO YLHU +LHUDUFKLHHEHQHQ )U NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ RGHU PLWWHOEDUH %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLVVH EHU PHKU DOV YLHU (EHQHQ VLQG GLH $QJDEHQ ]X GHQ %HWHLOLJXQJVTXRWHQ LQ GHU $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ ]X PDFKHQ ,Q GLHVHP )DOO LVW 1XPPHU GHV +DXSWYRUGUXFNV QLFKW DXV]XIOOHQ *JI LVW ]XVlW]OLFK HLQ 2UJDQLJUDPP EHL]XIJHQ 'LH $QODJH IU NRPSOH[H %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ LVW LQ MHGHP )DOO HLQ]XUHLFKHQ ZHQQ ± LQ GHQ %HWHLOLJXQJVVWUXNWXUHQ 7UHXKDQGYHUKlOWQLVVH YRUNRPPHQ ± %HWHLOLJXQJHQ JOHLFK]HLWLJ XQPLWWHOEDU XQG PLWWHOEDU RGHU EHU PHKUHUH %HWHLOLJXQJVNHWWHQ JHKDOWHQ ZHUGHQ ± VLFK GLH 7RFKWHUHLJHQVFKDIW HLQHV ]ZLVFKHQJHVFKDOWHWHQ %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQV QLFKW DXV GHU +|KH GHV .DSLWDO XQGRGHU 6WLPPUHFKWVDQWHLOV KHUOHLWHQ Ol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lOWQLV DE]XVWHOOHQ $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD 6RIHUQ GHU 1HQQZHUW QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GHU 1HQQZHUW LQ DXVOlQ GLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'HU 1HQQZHUW LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 8QPLWWHOEDUHU $QWHLO GHV YRUKHUJHKHQGHQ 7RFKWHU8QWHUQHKPHQV GHU %HWHLOLJXQJVNHWWH DQ GHP KLHU JHQDQQWHQ %HWHLOLJXQJV XQWHUQHKPHQ NHLQH GXUFKJHUHFKQHWHQ 4XRWHQ 6RIHUQ GDV .DSLWDO GHV 8QWHUQHKPHQV QLFKW DXI (XUR ODXWHW LVW ]XVlW]OLFK GDV .DSLWDO LQ DXVOlQGLVFKHU :lKUXQJ LQ 7VG DQ]XJHEHQ 'DV .DSLWDO LVW ]XP .XUV GHV 0HOGHVWLFKWDJHV XP]XUHFKQHQ 1XU DXV]XIOOHQ VRZHLW YRP .DSLWDODQWHLO DEZHLFKHQG $QJDEHQ LQ 3UR]HQW PLW HLQHU 6WHOOH QDFK GHP .RPPD ,VW GDV %HWHLOLJXQJVXQWHUQHKPHQ HLQ 7RFKWHUXQWHUQHKPHQ GHV DQ]HLJHSÀLFKWLJHQ =DKOXQJVLQVWLWXWV LVW Ä7RFKWHU´ HLQ]XWUDJHQ $QVRQVWHQ LVW GDV )HOG QLFKW DXV]XIOOHQ 1DPHQVDNWLHQ 9LQNXOLHUWH 1DPHQVDNWLHQ RKQH 1HQQNDSLWDO .RPSOHPHQWlU .RPPDQGLWLVW $QWHLO QLFKW YROO HLQEH]DKOW .DSLWDOYHUlQGHUXQJ )XVLRQ 6WDPPGDWHQlQGHUXQJ DEZHLFKHQGH 6WLPPUHFKWVDQWHLOH %HWHLOLJXQJ UHVXOWLHUW JDQ] RGHU WHLOZHL VH DXV HLQHP VWLOOHQ %HWHLOLJXQJVYHUKlOWQLV 8QWHUEHWHLOLJXQJ 6HLWH 'LHVH 6HLWH LVW QLFKW PLW HLQ]XUHLFKHQ