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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011
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Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Vom 28. März 2011
Auf Grund der §§ 27, 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von denen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1 und 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und § 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert worden sind und § 166b durch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,480 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt. 2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,480 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt. 3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe ,,480 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,520 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 von 530 Euro" eingefügt. 4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,480 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich" eingefügt. 5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,480 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich" angefügt. b) In Nummer 5 wird nach den Wörtern ,,480 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich" eingefügt. 6. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
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b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 918 918 463 349 256 231 463 690 463".
7. Die Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst ,,ab 1.7.2010 25 609 Mittlerer Dienst 31 580 Gehobener Dienst 42 218 Höherer Dienst 55 230".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst ,,ab 1.7.2010 17 073 Mittlerer Dienst 21 053 Gehobener Dienst 28 145 Höherer Dienst 36 820".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst ,,ab 1.7.2010 10 248 Mittlerer Dienst 12 636 Gehobener Dienst 16 884 Höherer Dienst 22 092".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst ,,ab 1.7.2010 5 124 Mittlerer Dienst 6 312 Gehobener Dienst 8 448 Höherer Dienst 11 052".
Artikel 2 Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I S. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 5 wird nach den Wörtern ,,480 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,520 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 von 530 Euro" eingefügt. 2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe ,,500 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,540 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Juli 2010 von mindestens 550 Euro" eingefügt.
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3. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 465 579 691 807 920 1 148".
4. § 21b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 1 072".
5. Die Besoldungsübersicht (Anlage zu den §§ 13 und 14) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 21 384 ab vollendetem 25. Lebensjahr 22 236 ab vollendetem 30. Lebensjahr 23 064 ab vollendetem 35. Lebensjahr 23 928 ab vollendetem 40. Lebensjahr 24 756 ab vollendetem 45. Lebensjahr 25 608".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 22 332 ab vollendetem 25. Lebensjahr 24 180 ab vollendetem 30. Lebensjahr 26 040 ab vollendetem 35. Lebensjahr 27 900 ab vollendetem 40. Lebensjahr 29 736 ab vollendetem 45. Lebensjahr 31 584".
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c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 26 940 ab vollendetem 25. Lebensjahr 29 304 ab vollendetem 30. Lebensjahr 31 668 ab vollendetem 35. Lebensjahr 34 020 ab vollendetem 40. Lebensjahr 36 372 ab vollendetem 45. Lebensjahr 38 736".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 34 992 ab vollendetem 25. Lebensjahr 37 740 ab vollendetem 30. Lebensjahr 40 452 ab vollendetem 35. Lebensjahr 43 200 ab vollendetem 40. Lebensjahr 45 936 ab vollendetem 45. Lebensjahr 48 684 ab vollendetem 50. Lebensjahr 51 408".
Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 22a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 2 057".
2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 605".
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3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ,,Die seit dem 1. Juni 2008 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Juli 2010 um weitere 2,1 vom Hundert erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 057 Euro nicht überschritten werden darf." 4. § 33a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 2 057".
5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.6.2008 bis 30.6.2010 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.7.2010 1 042 1 311 108".
6. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,ab 1. Juni 2008" durch die Wörter ,,bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Juli 2010 949 Euro". bb) In Satz 2 werden die Wörter ,,ab 1. Juni 2008" durch die Wörter ,,bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Juli 2010 108 Euro". b) In Absatz 4 werden die Wörter ,,ab 1. Juni 2008" durch die Wörter ,,bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Juli 2010 341 Euro". c) In Absatz 5 werden die Wörter ,,ab 1. Juni 2008" durch die Wörter ,,bis 30. Juni 2010" ersetzt, der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Juli 2010 7. § 38a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.7.2010 652".
446 Euro".
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b) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.7.2010 500".
c) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.7.2010 250".
8. Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 23 072 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 24 763 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 25 609".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 26 029 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 29 730 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 31 580".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 31 661 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 36 376 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 38 736".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 40 468 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 45 941 Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 48 678 Ab vollendetem 50. Lebensjahr 51 414".
9. Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 23 072 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 24 763 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 25 609".
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bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 10 382 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 16 096 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 18 695".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 6 924 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 10 728 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 12 468".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 577 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 894 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 1 039".
b) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 26 029 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 29 730 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 31 580".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 11 713 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 19 325 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 23 053".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 7 812 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 12 888 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 15 372".
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dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 651 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 1 074 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 1 281".
c) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 31 661 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 36 376 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 38 736".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 14 247 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 23 644 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 28 277".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 9 504 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 15 768 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 18 852".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 792 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 1 314 Ab vollendetem 45. Lebensjahr 1 571".
d) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 40 468 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 45 941 Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 48 678 Ab vollendetem 50. Lebensjahr 51 414".
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bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 14 285 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 25 268 Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 33 588 Ab vollendetem 50. Lebensjahr 37 018".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 9 528 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 16 848 Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 22 392 Ab vollendetem 50. Lebensjahr 24 684".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.6.2008" durch die Angabe ,,bis 30.6.2010" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ,,ab 1.7.2010 794 Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr 1 404 Artikel 4 Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 1 866 Ab vollendetem 50. Lebensjahr 2 057".
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 28. März 2011 Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Schäuble