Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2011  Nr. 47 vom 08.09.2011  - Seite 1832 bis 1832 - Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

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1832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 8. September 2011 Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes Vom 29. August 2011 Artikel 1 Artikel 2 Nummer 2 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt gefasst: ,,2. Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,". Artikel 2 Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen. Artikel 3 Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger. Berlin, den 29. August 2011 Der Bundespräsident Christian Wulff Der Bundesminister des Innern Hans-Peter Friedrich