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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Vom 12. Februar 2013
Auf Grund der §§ 27, 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von denen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1 und 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und § 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b durch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,530 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich" eingefügt. 2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,530 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich" eingefügt. 3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe ,,520 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,530 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 von 560 Euro" eingefügt. 4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,530 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich" eingefügt. 5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,530 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 von mehr als 560 Euro monatlich" eingefügt. b) In Nummer 5 wird nach den Wörtern ,,520 Euro monatlich" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern ,,530 Euro monatlich" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 von mehr als 560 Euro monatlich" eingefügt. 6. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
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b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
970 970 489 369 271 244 489 729 489".
7. Die Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
,,ab 1.10.2012
27 069
33 380
44 624
58 378".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
,,ab 1.10.2012
18 046
22 253
29 749
38 919".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
,,ab 1.10.2012
10 824
13 356
17 844
23 352".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
,,ab 1.10.2012
5 412
6 672 Artikel 2
8 928
11 676".
Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I S. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 5 wird nach den Wörtern ,,520 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,530 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 von 560 Euro" eingefügt. 2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe ,,540 Euro" das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ,,550 Euro" das Wort ,,und" sowie in einer neuen Zeile die Wörter ,,ab 1. Oktober 2012 von mindestens 580 Euro" eingefügt.
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3. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
492 612 730 853 972 1 213".
4. § 21b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
1 133".
5. § 23b Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) In den Fällen des § 41a des Bundesentschädigungsgesetzes wird die festgesetzte Minderung der Erwerbsfähigkeit nur auf Antrag des Hinterbliebenen überprüft; die §§ 23 und 23a finden entsprechende Anwendung." 6. Die Besoldungsübersicht (Anlage zu den §§ 13 und 14) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ab vollendetem 25. Lebensjahr ab vollendetem 30. Lebensjahr ab vollendetem 35. Lebensjahr ab vollendetem 40. Lebensjahr ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
22 596
23 508
24 384
25 296
26 172
27 072".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ab vollendetem 25. Lebensjahr ab vollendetem 30. Lebensjahr ab vollendetem 35. Lebensjahr ab vollendetem 40. Lebensjahr ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
23 604
25 560
27 528
29 496
31 428
33 384".
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c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ab vollendetem 25. Lebensjahr ab vollendetem 30. Lebensjahr ab vollendetem 35. Lebensjahr ab vollendetem 40. Lebensjahr ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
28 476
30 972
33 468
35 964
38 448
40 944".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ab vollendetem 25. Lebensjahr ab vollendetem 30. Lebensjahr ab vollendetem 35. Lebensjahr ab vollendetem 40. Lebensjahr ab vollendetem 45. Lebensjahr ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
36 984
39 888
42 756
45 660
48 552
51 456
54 336".
Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 22a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
2 174".
2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
639".
3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ,,Die seit dem 1. Juli 2010 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Oktober 2012 um weitere 5,7 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 174 Euro nicht überschritten werden darf."
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4. § 33a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
2 174".
5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
,,vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 ".
b) Folgende Spalte wird angefügt:
,,ab 1.10.2012
1 101 1 386 114".
6. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,ab 1. Juli 2010" durch die Wörter ,,bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Oktober 2012 1 003 Euro". bb) In Satz 2 werden die Wörter ,,ab 1. Juli 2010" durch die Wörter ,,bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Oktober 2012 114 Euro". b) In Absatz 4 werden die Wörter ,,ab 1. Juli 2010" durch die Wörter ,,bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Oktober 2012 360 Euro". c) In Absatz 5 werden die Wörter ,,ab 1. Juli 2010" durch die Wörter ,,bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt: ,,ab 1. Oktober 2012 7. § 38a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.10.2012
471 Euro".
689".
b) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.10.2012
529".
c) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
,,ab 1.10.2012
264".
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8. Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
24 387
26 174
27 069".
b) In Abschnitt 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
27 513
31 425
33 380".
c) In Abschnitt 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
33 466
38 449
40 944".
d) In Abschnitt 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr " Ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
42 775
48 560
51 453
54 345".
9. Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
24 387
26 174
27 069".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
10 974
17 013
19 760".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
7 320
11 340
13 176".
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dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
610
945
1 098".
b) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
27 519
31 425
33 380".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
12 381
20 426
24 367".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
8 256
13 620
16 248".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
688
1 135
1 354".
c) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
33 466
38 449
40 944".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
15 060
24 992
29 889".
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cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
10 044
16 656
19 932".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Ab vollendetem 45. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
837
1 388
1 661".
d) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
42 775
48 560
51 453
54 345".
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
15 100
26 708
35 503
39 128".
cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
10 068
17 808
23 664
26 088".
dd) In Nummer 4 wird die Angabe ,,ab 1.7.2010" durch die Angabe ,,bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Ab vollendetem 50. Lebensjahr
,,ab 1.10.2012
839
1 484
1 972
2 174".
200
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Artikel 4
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 12. Februar 2013 Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Schäuble