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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2013
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
Vom 6. Mai 2013
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157) wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 4 Nummer 4 wird das Wort ,,vier" durch das Wort ,,drei" und die Angabe ,,20" durch die Angabe ,,30" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird im Wortlaut vor Buchstabe a das Wort ,,vier" durch das Wort ,,drei" ersetzt. bb) In Nummer 4 wird das Wort ,,drei" durch das Wort ,,zwei" ersetzt. cc) In Nummer 7 wird die Angabe ,,120" durch die Angabe ,,90" ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 4 wird das Wort ,,drei" durch das Wort ,,zwei" und die Angabe ,,15" durch die Angabe ,,30" ersetzt. bb) In Nummer 7 wird die Angabe ,,120" durch die Angabe ,,90" ersetzt. c) Absatz 8 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,40" durch die Angabe ,,35" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe ,,15" durch die Angabe ,,20" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 6. Mai 2013 Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz In Vertretung Robert Kloos