Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
2442 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Vom 9. November 1990
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
§ 24 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1987 (BGBl. I S. 425), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort "bestimmten" die Worte ", dem Stand der Technik entsprechenden" eingefügt.
2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt:
"(1 a) Zu den Anlagen gehören auch Meß-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb der Anlage dienen."
3. In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender neuer Satz eingefügt:
"Sie schlagen ihnen ferner in Abstimmung mit dem Technischen Ausschuß für Anlagensicherheit nach § 31 a Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dem Stand der Technik entsprechende Regeln (Technische Regeln) vor."
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 9. November 1990
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm