Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2004  Nr. 13 vom 31.03.2004  - Seite 473 bis 473 - Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze Nationalparke Wattenmeer)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2004 473 Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,Nationalparke Wattenmeer") Vom 21. März 2004 Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung der Nationalparke Wattenmeer eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 2 100 000 Stück, darunter 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze. Die Münze wird ab dem 3. Juni 2004 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben. Die Bildseite zeigt die nordwestdeutsche Küstenlinie in Kombination mit einem Vogelzug. Der Übergang von Land zu Meer ist visuell gut dargestellt, die Dynamik der Nationalparke wird durch die ziehenden Gänse symbolisiert. Die geographische Gestaltung des Wattenmeers mit den Nationalparkgrenzen zeichnet sich durch eine große Klarheit aus. Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert ,,10 EURO", die Umschrift ,,BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2004 und das Münzzeichen ,,J" der Hamburgischen Münze. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: ,,MEERESGRUND TRIFFT HORIZONT ". Der Entwurf der Münze stammt von Dietrich Dorfstecher, Berlin. Berlin, den 21. März 2004 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel