Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2005  Nr. 22 vom 18.04.2005  - Seite 1057 bis 1057 - Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Todestag des Dichters Friedrich von Schiller“)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2005 1057 Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,200. Todestag des Dichters Friedrich von Schiller") Vom 4. April 2005 Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine deutsche Euro-Gedenkmünze ,,200. Todestag des Dichters Friedrich von Schiller" im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 2 100 000 Stück, darunter 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen BadenWürttemberg, Prägestätte Karlsruhe. Die Münze wird ab dem 12. Mai 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Rand umgeben. Die Bildseite zeigt eine Porträtdarstellung Schillers, umrahmt von Titeln ausgewählter dramatischer, lyrischer, epischer und philosophischer Werke. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug ,,BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl ,,2005" und das Münzzeichen ,,G" der Prägestätte Karlsruhe. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: ,,ERNST IST DAS LEBEN · HEITER IST DIE KUNST". Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Carsten Theumer aus Höhnstedt. Berlin, den 4. April 2005 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel