Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 12 vom 11.03.2009  - Seite 460 bis 460 - Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009“)

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460 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2009 Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,IAAF Leichtathletik WM Berlin 2009") Vom 4. März 2009 Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlass der IAAF Leichtathletik Weltmeisterschaften 2009 in Berlin eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 1 890 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die fünf staatlichen deutschen Münzstätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg. Die Münze wird ab dem 9. April 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben. Berlin, den 4. März 2009 Die Bildseite der Münze zeigt eine gelungene Komposition aus der Speerwerferin im Mittelpunkt, dem Hintergrund des dynamischen Stadionschwunges und der Umschrift. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug ,,BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Wertziffer und Wertbezeichnung sowie die Jahreszahl 2009 und die zwölf Europasterne. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: ,,SPORT BEWEGT DIE WELT" sowie die Prägezeichen ,,A D F G J" der deutschen Prägestätten. Der Entwurf stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin. Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück