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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2011
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Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vom 4. Februar 2011
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) ist wie folgt zu berichtigen: Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen: ,,3. Nach § 88 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ,,Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält." " Berlin, den 4. Februar 2011 Bundesministerium der Justiz Im Auftrag Oliver Sabel