806-22-1-68
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 2012
1487
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Vom 11. Juli 2012
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Artikel 1
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchenund Umzugsservice vom 6. April 2011 (BGBl. I S. 558) wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Nummer 3 wird das Wort ,,auftragsbezogenes" durch das Wort ,,situatives" ersetzt. b) Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: ,,c) Möbel- und Küchenmontage sowie -demontage planen und festlegen,". 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,,(2) Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 16. Juli 2012 begründet worden sind, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Juli 2012 Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie In Vertretung B. Heitzer