Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark
602 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Bekanntmachung
über die Ausprägung von Bundesmünzen
im Nennwert von 2 Deutschen Mark
Vom 15. Juni 1973
Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) gibt der Bund nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt und soll ebenso wie die Adenauer-Münze die Max-Planck-Münze zu 2 Deutsche Mark ersetzen, die in Kürze außer Kurs gesetzt wird. Mit der Ausgabe der neuen Münze wird am 1. Juli 1973 begonnen.
Die Bildseite der Münze zeigt das Kopfbild des ersten Bundespräsidenten Professor Dr. Theodor Heuss im Profil mit der Umschrift:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1949 1969.
Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2 DEUTSCHE MARK
umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1970,
unterhalb der rechten Kralle eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.
Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT
versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.
Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter und entspricht somit in Gewicht und Abmessungen der Max-Planck- und der Adenauer-Münze. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
Der Entwurf der Münze stammt von dem Bildhauer Karl-Ulrich Nuss, 7051 Strumpfelbach.
Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Bonn, den 15. Juni 1973
Der Bundesminister der Finanzen Schmidt
Nr. 48 Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Juni 1973
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Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
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Vorschriften für die Agrarwirtschaft
Verordnung (EWG) Nr. 1386/73 der Kommission zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch
Verordnung (EWG) Nr. 1387/73 der Kommission zur erneuten Verlängerung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2816/72 betreffend den Kautionsbetrag bei der Einfuhr von zur Mast bestimmten jungen Rindern und Kälbern
Verordnung (EWG) Nr. 1388/73 der Kommission zur Festsetzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zuk-kersektors
Verordnung (EWG) Nr. 1389/73 der Kommission zur Änderung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide-und Reissektors anzuwendenden Beträge
Verordnung (EWG) Nr. 1390/73 der Kommission zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen
Verordnung (EWG) Nr. 1391/73 der Kommission über die Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden
Verordnung (EWG) Nr. 1392/73 der Kommission zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung
Verordnung (EWG) Nr. 1393/73 der Kommission über die Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-zucker und Rohzucker
Verordnung (EWG) Nr. 1394/73 der Kommission zur elften Änderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1576/62 über die Differenzbeträge für Raps- und Rübsensamen
Verordnung (EWG) Nr. 1395/73 der Kommission zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärkehaltigen Erzeugnissen
Verordnung (EWG) Nr. 1396/73 der Kommission über die Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von Weichweizenmehl als Hilfeleistung für die Republik Sri Lanka
Verordnung (EWG) Nr. 1397/73 der Kommission zur Festsetzung der Referenzpreise für Kirschen im Wirtschafts-.jahr 1973
Verordnung (EWG) Nr. 1398/73 der Kommission zur Änderung bestimmter den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Verordnungen der Kommission für das Milchwirtschaftsjahr 1973/1974
Verordnung (EWG) Nr. 1399/73 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 756/70 über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein oder Kaseinaten verarbeitet worden ist
Verordnung (EWG) Nr. 1400/73 der Kommission zur Änderung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide-und Reissektors anzuwendenden Beträge
Verordnung (EWG) Nr. 1401/73 der Kommission zur Änderung der Erstattung bei der Ausfuhr von Ölsaaten
Verordnung (EWG) Nr. 1402/73 der Kommission zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für Ölsaaten
Verordnung {EWG) Nr. 1403/73 der Kommission zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr für Olivenöl
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L 138/26
L 138/28
L139/1
L 139/3
L 139/5
L139/7
L139/8
L139/10
L139/12
L139/14
L139/15
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26. 5. 73 L139/18
26. 5. 73 L 139/22
26. 5. 73 L 139/23
26. 5. 73 L 139/25
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
25. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1404/73 der Kommission zur Änderung der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen
25. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1405/73 der Kommission zum Erlaß von Schutzmaßnahmen bei der Ausfuhr von Reis und Bruchreis aus der Gemeinschaft
25. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1406/73 des Rates zur Festsetzung einer Ubergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1972/1973 vorhandenen Bestände an Weichweizen, zur Brotherstellung geeignetem Roggen und Mais
28.5.73 Verordnung (EWG) Nr. 1407/73 der Kommission zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen
28. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1408/73 der Kommission über die Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden
28. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1409/73 der Kommission zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung
28. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1410/73 der Kommission über die Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-zucker und Rohzucker
28.5.73 Verordnung (EWG) Nr. 1411/73 der Kommission zur Festsetzung der Erstattung für Milch und Milcherzeugnisse, die in unverändertem Zustand ausgeführt werden
25. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1412/73 der Kommission über die Lieferung von Butteroil an bestimmte Drittländer als Gemeinschaftshilfe für die UNRWA
28.5.73 Verordnung (EWG) Nr. 1413/73 der Kommission zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten aus Bulgarien und Rumänien
28. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1414/73 der Kommission zur Änderung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide-und Reissektors anzuwendenden Beträge
28. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1415/73 der Kommission zur Änderung
der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen
29.5.73 Verordnung (EWG) Nr. 1417/73 der Kommission zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen
29. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1418/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden
29. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1419/73 der Kommission zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung
29. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1420/73 der Kommission über die Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zucker und Rohzucker
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugsbedingungen: Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.4. bzw. 31.10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt. 53 Bonn 1. Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31, DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung bzw. Nachnahme.
Preis dieser Ausgabe; 1,70 DM zuzüglich Versandgebühr 0,25 DMi bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.