Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2003  Nr. 33 vom 03.12.2003  - Seite 1634 bis 1643 - Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung

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1634 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2003 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Juni 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung Vom 25. November 2003 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in Berlin am 27. Juni 2001 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Auslieferung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 14 Abs. 3 des Vertrages eingeschränkt. Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 30 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 25. November 2003 Für den Bundespräsidenten Der Präsident des Bundesrates Dieter Althaus Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries Der Bundesminister des Auswärtigen J. Fischer