Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2009  Nr. 27 vom 05.08.2009  - Seite 960 bis 960 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Abkommens über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung

960 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 5. August 2009 Herausgeber: Bundesministerium der Justiz ­ Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. ­ Druck: M. DuMont Schauberg, Köln Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78 E-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de Internet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 . Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,40 zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 5,10 (4,20 zuzüglich 0,90 Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,70 . Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %. ISSN 0341-1109 Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Abkommens über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung Vom 6. Juli 2009 Nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 3. April 2009 zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (BGBl. 2009 II S. 320, 321) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 16 am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 3. April 2009 zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Berlin, den 6. Juli 2009 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. G e o r g W i t s c h e l