Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2012  Nr. 2 vom 20.01.2012  - Seite 47 bis 47 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2012 47 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vom 13. Dezember 2011 Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. September 2011 zu dem Abkommen vom 28. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2011 II S. 919, 920) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2 am 30. Dezember 2011 in Kraft tritt. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 30 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 18. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen (BGBl. 1979 II S. 626, 627) mit Ablauf des 29. Dezember 2011 wie folgt außer Kraft tritt: Es ist nicht mehr anzuwenden a) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Januar 2012 gezahlt werden; b) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2012 erhoben werden; c) im Falle seines Artikels 20 Absatz 1 im Hinblick auf die Steuerbefreiung ab dem Tag, an dem der darin genannte Zeitraum abgelaufen ist. Berlin, den 13. Dezember 2011 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r