Bundesgesetzblatt
Teil II
1960
Tag
2349
Ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 1960
Inhalt:
Nr. 55
Seite
13. 10. 60 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen . . . . . . . . . . . . 17. 10. 60 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Weizen-Obereinkommens 1959 20. 10.60 Bekanntmachung des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Arabischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2349 2350 2351
Bekanntmachung über das lokrafttreten des Abkommens zwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamismen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen
Vom 13. Oktober 1960 Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juni 1960 zum Abkommen vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Bundesgesetzbl. 1960 II S. 1799) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel XXIII Abs. 2 am 5. November 1960 in Kraft tritt. Die Ratifikationsurkunden sind in Karami am 5. Oktober 1960 ausgetauscht worden. Bonn, den 13. Oktober 1960 Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung van Scherpenberg
Z 1998 A