Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1964  Nr. 22 vom 27.05.1964  bis 632 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer 632 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil II Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer Vom 17. April 1964 Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. März 1964 zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 266) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel XXVII Abs. 2 am 2. April 1964 in Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunden sind in Bonn am 2. April 1964 ausgetauscht worden. Bonn, den 17. April 1964 Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Carstens Herausgeber Dei Bundesmintstei der Justiz. – Verlag. Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H.. Bonn/Köln. – Druck. Bundesdruckerei. Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Ausfertigung verkündet In Teil III wird das als (ortgeltend testgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10 Juli 1958 (Bundesgesetzbl 1 S 4371 nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag. Bezugsbedingungen fü: Teil I und II Laulendei Bezug nur durch die Post Bezugspreis vierteljährlich (ür Teil I und Teil II je DM6.–. Finzelstücke |e angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0,20