Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1968  Nr. 12 vom 20.03.1968  bis 140 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 140 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil II Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vom 5. März 1968 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 1(3. Januar 1968 zu dem Abkommen vom 5. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Bundesgesetzbl. 1968 II S. 9) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen sowie die beiden Notenwechsel vom 5. Dezember 1966 nach Artikel 29 Abs. 2 des Abkommens am 14. März 1968 in Krait treten. Die Ratifikationsurkunden sind am 14. Februar 1968 in Madrid ausgetauscht worden. Bonn, den 5. Mar/ 1968 Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung D u c k w i t z Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. – Verlan: Bundesan/eiger Verlagsges. m.b.H., Köln. – Drutk: Bundc-dj uckei ei Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 Vi. Das Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeillicher Reihenfolqe nach ihi<-i Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festgestellte Bundesredit auf Crund des Gesetzes über die Sammlung des Bundi --redis vom 10. Juli 1958 /Bundesqeselzbl. I S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbcdinqunqf n tu: Teil III durch den Verlag Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezuq nur durch die Post Bezuqspreis viel teljaln lieh für Teil I und Teil II |e B,S" DM Einzelstucke je angefangene lö Seiten 0,40 DM qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Betrages auf roMsiticckkonlo .Bundesgesetzblatt Köln 3 U9 oder nach Bezahlung auf Grund einer Voiausrechnunq. Preis dieser Ausgabe 040 DM zuzüglich \ ei -.andgebuhr Ü,15UM.