Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern
Bundesgesetzblatt
1465
Teil II
Z1998A
1969
Ausgegeben zu Bonn am 16. August 1969
l\i\ 52
Tag Inhalt Seite
2V 7 ()) Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens /wischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern .................. 14hi
25. 7. i)) Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über Internationale Ausstellungen und des Protokolls zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen .. 14t>(>
25. 7 ()) Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung von Artikel 4 des am
22. November H>28 in Paris unterzeichneten Abkommens über Internationale Ausstellungen 14(i7
2<). 7. ()) Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und Befreiungen der Internationalen Atomeneigie-Organisation ................................ 14ü8
40. 7. Uf) Bekanntmachung über c\^n Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins .............. 14(59
51.7.6) Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens zum Schutz von
Fernsehsendungen ..................................................................... 1471
1. H. (ic) Bekanntmachung über flen Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung .......... 1472
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern
Vom 25. Juli 1969
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Januar 1969 zu dem Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern (Bundes-gesetzbl. 1969 II S. 17) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 30 Abs. 2
am 30. Juli 1969
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 15. Juli 1969 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 25. Juli 1969
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung
Harkort