Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Nr. 58 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1970
1189
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969
zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der
Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Vom 5. November 1970
Nach Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1970 zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amtsund Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Bundesgesetzbl. 1970 IT S. 717) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Rcvisionsproiokoll nach seinem Artikel 7 Abs. 2
am 8. Oktober 1970 in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 8. Oktober 1970 in Paris ausgetauscht worden.
Bonn, den 5. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun