Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1971  Nr. 18 vom 06.04.1971  - Seite 206 bis 206 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 206 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 15. März 1971 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 1970 zu dem Abkommen vom 3. November 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Bun-desgesetzbl. 1970 II S. 1317) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. Februar 1971 in Kraft getreten ist. Bonn, den 15. März 1971 Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Frank