Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik
über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen
im internationalen Verkehr
Vom 15. März 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 1970 zu dem Abkommen vom 3. November 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Bun-desgesetzbl. 1970 II S. 1317) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1
am 1. Februar 1971
in Kraft getreten ist.
Bonn, den 15. März 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank