Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1971  Nr. 41 vom 24.08.1971  - Seite 1030 bis 1030 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie des Ergänzungsabkommens

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie des Ergänzungsabkommens 1030 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie des Ergänzungsabkommens Vom 5. August 1971 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Februar 1971 zu dem Protokoll vom 27. August 1963 zur Änderung des Abkommens vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen sowie zu dem Ergänzungsabkommen vom 24. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Bundesgesetzbl. 1971 II S. 25) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Protokoll nach seinem Artikel III Abs. 2 und das Ergänzungsabkommen nach seinem Artikel V Abs. 2 am 29. Juli 1971 in Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden sind am 29. Juni 1971 in Islamabad ausgetauscht worden. Bonn, den 5. August 1971 Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Frank