Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Bundesgesetzblatt
Teil II
Z1998 A
1974
Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1974
Nr. 62
Tag Inhalt Seite
18. 10. 74 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ........................ 1325
21.10.74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Errichtung einer
Schlichtungs- und Vermittlungskommission ........................................... 1326
25. 10. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Japan über Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet............................................................................. 1326
28. 10. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser ................. 1329
28.10.74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung einer
Europäischen Konferenz lür Molekularbiologie ........................................ 1329
5.11.74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße .......................... 1330
7. 11.74 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 24. Mai 1973 zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Anwendung des Artikels 94 Absatz. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1408 71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern ................................... 1330
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 18. Oktober 1974
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Januar 1974 zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Bundesgesetzbl. 1974 II S. 21) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 sowie das Schlußprotokoll und der Briefwechsel zu diesem Abkommen
am 8. Oktober 1974
in Kraft getreten sind.
Die Ratifikationsurkunden sind am 8. Oktober 1974 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 18. Oktober 1974
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. von Schenck