Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II
mungen der Vereinbarung bleiben nach ihrem Außer- visions of this Agreement shall survive its termina-
krafttreten wirksam, soweit dies für die geordnete tion to the extent necessary for the orderly with-
Zurückziehung und Rückführung der nachgeordneten drawal and repatriation of the Junior Professional
Beamten sowie für die Abrechnung zwischen dem Officers and the settlement of financial accounts
UNDP und der Regierung erforderlich ist. between the UNDP and the Government.
Geschehen zu New York am 8. April 1974 in zwei Ur- Done at New York this 8th day of April, 1974, in
Schriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei duplicate in the English and German languages, both
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. text being equally authentic.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
For the Government
of the Federal Republic of Germany
Walter G e h 1 h o f f
Für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
For the United Nations Development Programme
Peterson
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Vom 18. März 1975
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. September 1974 zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Bundesgesetzbl. 1974 II S. 1185) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 25 Abs. 2 und der dazugehörige Notenwechsel vom 25. Januar 1973
am 28. Februar 1975
in Kraft getreten sind.
Die Ratifikationsurkunden sind am 28. Februar 1975 in Kapstadt ausgetauscht worden.
Bonn, den 18. März 1975
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher