Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1975  Nr. 23 vom 15.04.1975  - Seite 440 bis 440 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen 440 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II mungen der Vereinbarung bleiben nach ihrem Außer- visions of this Agreement shall survive its termina- krafttreten wirksam, soweit dies für die geordnete tion to the extent necessary for the orderly with- Zurückziehung und Rückführung der nachgeordneten drawal and repatriation of the Junior Professional Beamten sowie für die Abrechnung zwischen dem Officers and the settlement of financial accounts UNDP und der Regierung erforderlich ist. between the UNDP and the Government. Geschehen zu New York am 8. April 1974 in zwei Ur- Done at New York this 8th day of April, 1974, in Schriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei duplicate in the English and German languages, both jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. text being equally authentic. Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland For the Government of the Federal Republic of Germany Walter G e h 1 h o f f Für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen For the United Nations Development Programme Peterson Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen Vom 18. März 1975 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. September 1974 zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Bundesgesetzbl. 1974 II S. 1185) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 25 Abs. 2 und der dazugehörige Notenwechsel vom 25. Januar 1973 am 28. Februar 1975 in Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden sind am 28. Februar 1975 in Kapstadt ausgetauscht worden. Bonn, den 18. März 1975 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dreher