Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Nr. 48 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. August 1975
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Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Vom 17. Juli 1975
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. April 1975 zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Bundesgesetzbl. 1975 II S. 453) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1
am 1. Juli 1975
in Kraft getreten ist.
Die zweite der Notifikationen ist am 4. Juni 1975 eingegangen.
Bonn, den 17. Juli 1975
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher