Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1975  Nr. 48 vom 13.08.1975  - Seite 1137 bis 1137 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Nr. 48 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. August 1975 1137 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 17. Juli 1975 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. April 1975 zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Bundesgesetzbl. 1975 II S. 453) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. Juli 1975 in Kraft getreten ist. Die zweite der Notifikationen ist am 4. Juni 1975 eingegangen. Bonn, den 17. Juli 1975 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dreher