Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit
Nr. 12 Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1977 263
II.
Das Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1969 II S. 1293) ist nach seinem Artikel VIII Abs. 2 für
Uganda am 27. September 1976
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 29. Oktober 1976 (BGBl. II S. 1908).
Bonn, den 22. Februar 1977
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Fleischhauer
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels
und der internationalen Investitionstätigkeit
Vom 2. März 1977
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. April 1975 zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit (BGBl. 1975 II S. 679) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 2
am 28. Januar 1977
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 27. Januar 1977 in Port-of-Spain ausgetauscht worden.
Bonn, den 2. März 1977
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Fleischhauer