Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1978  Nr. 46 vom 12.10.1978  - Seite 1264 bis 1264 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 1264 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II Herausgeber: Dei Bundesminister der Justiz — Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. — Druck: Bundesdruckerei Bonn. Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienene: Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,— DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich —,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,10 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten,- der angewandte Steuersatz beträgt 6 •/«. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 29. September 1978 Nach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1978 zu dem Abkommen vom 10. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (BGBl. 1978 II S. 1009) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. Oktober 1978 in Kraft treten wird. Bonn, den 29. September 1978 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn I Postvertriebsstttck • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Fleischhauer