Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1979  Nr. 13 vom 14.03.1979  - Seite 288 bis 288 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen 288 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz — Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. — Druck: Bundesdruckerei Bonn. Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,— DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich —,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,20 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 •/•. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen Vom 27. Februar 1979 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Juli 1978 zu dem Abkommen vom 8. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen (BGBl. 1978 II S. 925) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 30 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tage am 11. Februar 1979 in Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden sind am 12. Januar 1979 in Kuala Lumpur ausgetauscht worden. Bonn, den 27. Februar 1979 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Fleischhauer Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt