Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze. Verordnungen Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschiiften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-ment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30 4 bzw. 31 10 jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienene! Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1. Tel (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
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Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 5. Dezember 1979
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1979 zu dem Abkommen vom 13. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1979IIS. 585) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tage nach Artikel 29 Abs. 2 des Abkommens
am 25. November 1979 in Kraft getreten sind.
Die Ratifikationsurkunden sind am 26. Oktober 1979 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 5. Dezember 1979
Der
Bundesminister des Im Auftrag Verbeek
Auswärtigen