Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1979  Nr. 52 vom 21.12.1979  - Seite 1332 bis 1332 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 1332 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz — Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. — Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze. Verordnungen Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschiiften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-ment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30 4 bzw. 31 10 jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienene! Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1. Tel (0 22 21) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,— DM Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Vei sandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 399-509 oder gegen Vorausrechnung Preis dieser Ausgabe: 2,90 DM (2,40 DM zuzüglich —,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 •/». Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 1320 • 5300 Bonn I Postvertriebsstück • Z 1908 AX • Gebahr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-argentinischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vom 5. Dezember 1979 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Mai 1979 zu dem Abkommen vom 13. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1979IIS. 585) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tage nach Artikel 29 Abs. 2 des Abkommens am 25. November 1979 in Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden sind am 26. Oktober 1979 in Bonn ausgetauscht worden. Bonn, den 5. Dezember 1979 Der Bundesminister des Im Auftrag Verbeek Auswärtigen