Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1980  Nr. 11 vom 13.03.1980  - Seite 212 bis 212 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-finnischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-finnischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 212 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn. Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich -,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-finnischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 27. Februar 1980 Nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Dezember 1979 zu dem Abkommen vom 31. März 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Finnland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (BGBl. 1979 II S. 1317) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. März 1980 In Kraft treten wird. Bonn, den 27. Februar 1980 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Fleischhauer