Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1982  Nr. 26 vom 06.07.1982  - Seite 640 bis 640 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 640 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20. 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 50,40 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,50 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1982 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Poetscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,10 DM (1,50 DM zuzüglich 0,60 DM Vorsandkoaten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,00 DM. im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Postfach 13 20 ¦ 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück Z 1998 A • Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 29. Juni 1982 Nach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vom 23. März 1982 zu dem Abkommen vom 12. Februar 1981 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (BGBl. 1982 II S. 291) wird bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem Artikel 3 Abs. 1 am 11. Juni 1982 in Kraft getreten ist. Am selben Tag ist das Abkommen vom 12. Februar 1982 nach seinem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft getreten. Bonn, den 29. Juni 1982 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Fleischhauer