Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1985  Nr. 33 vom 02.10.1985  - Seite 1117 bis 1117 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober 1985 1117 (Übersetzung) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten Nr. 6582 San Salvador, den 25. Juni 1985 Herr Geschäftsträger, ich beehre mich, mich an Eure Exzellenz zu wenden unter Bezugnahme auf Ihre Note vom 11. Juni 1985, mit der die folgende Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit vorgeschlagen wird: (Es folgt der Wortlaut der Vereinbarung.) Die Regierung von El Salvador erklärt sich mit den in der vorstehenden Note enthaltenen Vorschlägen einverstanden; somit bilden die Note Eurer Exzellenz und diese Note eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die mit dem heutigen Datum in Kraft tritt. Ich benutze diese Gelegenheit, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung und Wertschätzung zu versichern. Rodolfo Antonio Castillo Claramount Minister für Auswärtige Angelegenheiten Herrn Geschäftsträger der Bundesrepublik Deutschland San Salvador Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern Vom 5. September 1985 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1985 zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 (BGBl. 1985 II S. 394) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 18, das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel III sowie der Notenwechsel vom 29. Mai 1980 zu dem Abkommen am 2. Oktober 1985 in Kraft treten werden. Die Ratifikationsurkunden sind am 2. September 1985 in Bonn ausgetauscht worden. Bonn, den 5. September 1985 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Bertele