Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1986  Nr. 27 vom 12.08.1986  - Seite 860 bis 860 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern 860 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II Herausgaber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzetger Vertagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthalt a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.4. bzw. 31.10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM. s Anlagsbandss: 8,30 DM (7,20 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,10 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %. Bundssanzeiger Verlagsges.m.b.H. Postfach 13 20 5300 Bonn 1 Z1996 A Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern Vom 24. Juli 1986 Nach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. September 1982 zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (BGBl. 1982 II S. 846) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 2 am 27. Juni 1986 in Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunden sind am 27. Juni 1986 in Washington ausgetauscht worden. Bonn, den 24. Juli 1986 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Hellbeck