Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-venezolanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt
Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1989
1065
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-venezolanischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen
der Luftfahrt und der Seeschiffahrt
Vom 4. Dezember 1989
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. April 1989 zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (BGBl. 1989 II S. 373) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 7 Abs. 2
am 30. Dezember 1989
in Kraft treten wird.
Die Ratifikationsurkunden sind am 30. November 1989 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 4. Dezember 1989
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt