Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1989  Nr. 43 vom 21.12.1989  - Seite 1065 bis 1065 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-venezolanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-venezolanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1989 1065 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-venezolanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt Vom 4. Dezember 1989 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. April 1989 zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (BGBl. 1989 II S. 373) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 7 Abs. 2 am 30. Dezember 1989 in Kraft treten wird. Die Ratifikationsurkunden sind am 30. November 1989 in Bonn ausgetauscht worden. Bonn, den 4. Dezember 1989 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Oesterhelt