Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens
1066
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens
Vom 5. Dezember 1989
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. November 1989 zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1989 II S. 866) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 29 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag
am 30. Dezember 1989
in Kraft treten werden.
Die Ratifikationsurkunden sind am 30. November 1989 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 5. Dezember 1989
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt