Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1990  Nr. 11 vom 11.04.1990  - Seite 244 bis 244 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Doppelbesteuerungsabkommens

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Doppelbesteuerungsabkommens 244 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II Herausgeber Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthätt Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Veriagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0 Telefax: (0228) 38208-36 Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. ¦ Postfach 13 20 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück - Z 1998 A - Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Doppelbesteuerungsabkommens Vom 26. März 1990 Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. August 1989 zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (BGBl. 1989 II S. 713) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag am 22. April 1990 in Kraft treten werden. Die Ratifikationsurkunden sind am 22. März 1990 in Bonn ausgetauscht worden. Bonn, den 26. März 1990 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Oesterhelt