Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1990  Nr. 28 vom 11.08.1990  - Seite 740 bis 740 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-uruguayischen Doppelbesteuerungsabkommens

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-uruguayischen Doppelbesteuerungsabkommens 740 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Vertag: Bundesanzeiger Vetiags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthalt a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. taufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementstfestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben. Bundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0 Telefax: (0228) 38208-36 Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Vertagsges.m.b.H. ¦ Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück 2 1998 A Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-uruguayischen Doppelbesteuerungsabkommens Vom 19. Juli 1990 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. November 1988 zu dem Abkommen vom 5. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1988 II S. 1059) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag am 28. Juni 1990 in Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden sind Montevideo ausgetauscht worden. am 29. Mai 1990 in Bonn, den 19. Juli 1990 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Oesterhelt