Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-mexikanischen Doppelbesteuerungsabkommens
Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Mai 1994
10. Notenwechsel vom 17. Dezember 1986 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich der Niederlande über die Rückführung von Kulturgütern nebst Übergabeprotokoll vom 13. Januar 1987
11. Vereinbarung vom 19. Januar 1987 zwischen dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei der Niederlande über die Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Agrarforschung
12. Vereinbarung vom 4. Juni 1987 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches der Niederlande zur Anwendung des Europäischen Übereinkommens vom 17. Oktober 1980 über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt
13. Protokoll vom 3. Februar 1989 der 10. Tagung der Gemischten Kommission im Rahmen des Abkommens vom 12. Juni 1974 über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches der Niederlande
14. Protokoll vom 9. Februar 1989 zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik und der Botschaft des Königreiches der Niederlande in der Deutschen Demokratischen Republik über die Übergabe historischer Archivmaterialien
15. Vereinbarung vom 1. März 1989 zwischen dem Ministerium für Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik und dem Wirtschaftsministerium der Niederlande zur weiteren Entwicklung der wirtschaftlichen und industriell-technischen Zusammenarbeit im Zeitraum 1989 bis 1993
16. Arbeitsprogramm vom 26. Juni 1990 über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich der Niederlande für 1990
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-mexikanischen Doppelbesteuerungsabkommens
Vom 15. April 1994
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. November 1993 zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1993 II S. 1966) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag und die ergänzende Vereinbarung durch Notenwechsel vom 20. August/21. September 1993 zum Protokoll des Abkommens
am 30. Dezember 1993
in Kraft getreten sind.
Die Ratifikationsurkunden sind am 30. November 1993 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 15. April 1994
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Eitel