Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1995  Nr. 34 vom 02.12.1995  - Seite 992 bis 992 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-iranischen Abkommens über den internationalen Güterverkehr auf der Straße und die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-iranischen Abkommens über den internationalen Güterverkehr auf der Straße und die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 992 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II Herausgeber Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthalt a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhangende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn Telefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36. Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblatter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 14,45 DM (12,40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,45 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn Postvertriebsstück • Z1998 • Entgelt bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-iranischen Abkommens über den internationalen Güterverkehr auf der Straße und die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr Vom 25. Oktober 1995 Nach Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung vom 24. Juni 1993 zu dem Abkommen vom 17. März 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Iran über den internationalen Güterverkehr auf der Straße und die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (BGBl. 1993 II S. 914) wird bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Abs. 1 am 12. August 1995 in Kraft getreten ist. Am selben Tag ist das Abkommen vom 17. März 1992 nach seinem Artikel 19 Abs. 1 in Kraft getreten. Bonn, den 25. Oktober 1995 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Scheel