Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2000  Nr. 20 vom 10.05.2000  - Seite 643 bis 643 - Achtundzwanzigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 2000 643 Achtundzwanzigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz Vom 3. Mai 2000 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes vom 1. September 1969 (BGBl. I S. 1556), der durch Gesetz vom 3. September 1970 (BGBl. I S. 1301) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung: Artikel 1 Die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1981 (BGBl. I S. 893), die zuletzt durch die Verordnung vom 22. Juni 1999 (BGBl. I S. 1434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Länderteil Sachsen wird mit Wirkung vom 1. Juli 1999 a) nach ,,Universität Leipzig" eingefügt ,,Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig", b) nach ,,Technische Universität Dresden" eingefügt ,,Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden". 2. Im Länderteil Schleswig-Holstein wird mit Wirkung vom 1. Januar 1999 a) nach ,,Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" eingefügt ,,Klinikum an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel", b) nach ,,Medizinische Universität zu Lübeck" eingefügt ,,Klinikum an der Medizinischen Universität zu Lübeck". Artikel 2 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Es kann dabei die Bezeichnungen aufgelöster Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen fortlassen und Änderungen von Bezeichnungen berücksichtigen sowie die Reihenfolge der Aufzählung der Hochschulen in den einzelnen Länderteilen vereinheitlichen. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 3. Mai 2000 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. B u l m a h n