Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2000  Nr. 24 vom 31.05.2000  - Seite 742 bis 742 - Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes

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742 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2000 Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes Vom 25. Mai 2000 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Ausländergesetzes § 19 Abs. 1 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354, 1356), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 Nr. 1 wird das Wort ,,vier" durch das Wort ,,zwei" ersetzt. 2. In Satz 1 Nr. 2 wird das Wort ,,außergewöhnlichen" durch das Wort ,,besonderen" ersetzt. 3. Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Eine besondere Härte im Sinne von Satz 1 Nr. 2 liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht, oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes." 4. Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe angewiesen ist." Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 25. Mai 2000 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister des Innern Schily