Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2000  Nr. 61 vom 30.12.2000  - Seite 2042 bis 2042 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG

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2042 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2000 Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG Vom 27. Dezember 2000 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 22 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), wird wie folgt geändert: 1. § 12a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In der Einleitung werden nach den Wörtern ,,nach diesem Gesetz" die Wörter ,,oder nach der Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1810)" eingefügt. bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aaa) Die Wörter ,,den Geltungsbereich dieses Gesetzes" werden durch die Wörter ,,das Bundesgebiet" ersetzt. bbb) Die Angabe ,,(§ 10)" wird durch die Angabe ,,(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der Freizügigkeitsverordnung/EG)" ersetzt. ccc) Das Komma wird durch das Wort ,,oder" ersetzt. cc) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aaa) Die Wörter ,,Geltungsbereich dieses Gesetzes" werden durch das Wort ,,Bundesgebiet" ersetzt. Die Angabe ,,(§ 10)" wird durch die Angabe ,,(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der Freizügigkeitsverordnung/EG)" ersetzt. bbb1) Die Wörter ,,oder eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (§ 55 des Ausländergesetzes)" werden gestrichen. ccc) Die Wörter ,,zu besitzen, oder" werden durch die Wörter ,,zu besitzen." ersetzt. dd) Nummer 3 wird gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a bezeichnete Handlung fahrlässig oder eine in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Handlung leichtfertig begeht." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach dem Wort ,,kann" werden die Wörter ,,in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1" eingefügt. bb) Nach den Wörtern ,,Deutsche Mark" werden die Wörter ,, , in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark," eingefügt. d) Absatz 5 wird aufgehoben. 2. § 14 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. bbb) Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 27. Dezember 2000 Für den Bundespräsidenten Der Präsident des Bundesrates Kurt Beck Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister des Innern Schily