Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2001  Nr. 28 vom 25.06.2001  - Seite 1201 bis 1202 - Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven

613-7-6613-7-3
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2001 Der Bundesrat hat zugestimmt. 1201 Berlin, den 19. Juni 2001 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt ­­­­­­­­­­­­­­­ Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven Vom 20. Juni 2001 Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Grenze des Freihafens Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven vom 8. August 1995 (BGBl. I S. 1039) außer Kraft. Berlin, den 20. Juni 2001 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel 1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2001 Anlage (zu § 1) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer des Vorhafens zur Kaiserschleuse. Sie verläuft auf der oberen Kante der ostwärtigen Kajenmauer bis zu ihrer Nordostecke und folgt dem oberen Rand der Kajenmauer in ostwärtiger Richtung bis zu einem Punkt 4 m ostwärts der Fährtreppe. Sie überspringt das Hafenbecken in nordostwärtiger Richtung, trifft auf die Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt seiner Nordgrenze und schwenkt auf 67 m um 11° nach links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 m von der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienstgebäudes ,,Zollamt Rotersand" verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen auf der westlichen Seite in einem Abstand von 2,5 m von der Bordsteinkante bis zum Bahnübergang an der Franziusstraße am Bahnposten B. Sie überquert die Franziusstraße entlang der südlichen Schiene des südlichen Gleises des Bahnüberganges, verläuft etwa 14 m in südöstlicher Richtung und folgt dann der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebietes in einem mittleren Abstand von 1 m bis etwa 30 m vor der Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße. Sie springt etwa 10 m nach Westen zurück, kreuzt dabei das nach den Hafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis), biegt dann im rechten Winkel ab und verläuft im Abstand von 3,6 m westlich dieses Gleises etwa 75 m in nordostwärtiger Richtung. Hier entfernt sie sich bis auf etwa 8 m vom Gleis, läuft dann an dieses wieder heran und verläuft weiter entlang dem Gleis in einem Abstand von 4 m etwa 785 m in nordnordostwärtiger Richtung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis im rechten Winkel, verläuft dann 530 m in einem Abstand von 6 m an diesem Gleis entlang in nordnordöstlicher Richtung weiter, knickt dann um 90° nach Westnordwest ab, um nach 400 m um 90° für 115 m nach Nordnordost abzuknicken. Hier trifft sie auf die Grenze des Naturschutzgebietes ,,Weserportsee" und folgt dieser um 90° abknickend für 170 m nach Westnordwest, um 45° abknickend für 30 m nach Nordnordwest, um 45° abknickend für 140 m nach Nordnordost, um 90° abknickend für 50 m nach Westnordwest, um 90° abknickend für 95 m nach Nordnordost, um 90° abknickend für 20 m nach Westnordwest, um 90° abknickend für 116 m nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90° nach Westnordwest für 200 m ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die geplante Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 90° nach Südsüdwest für 97 m und verspringt um 20 m Westnordwest, um dann der Ostseite der ehemaligen Perimeter Road auf 102 m in südlicher Richtung zu folgen, wendet sich nun nach Westnordwest und trifft nach 160 m auf die östliche Grenze des Feuchtbiotops, nimmt auf 100 m Richtung Nordnordost und knickt dann nach Westnordwest ab. Nun bildet sie eine 980 m lange Gerade, kreuzt dann mit 6 m in Nordnordwest die ehemalige Perimeter Road, knickt für 7 m nach Westen ab, überspringt mit 10 m in Nordnordwest die ehemalige Massachusetts Avenue und knickt nach Westen ab. Sie biegt nach weiteren 8 m nach Nordnordwest ab und folgt auf einer Strecke von 1 290 m, die letzten 200 m im Bogen nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen Carl-SchurzKaserne. Sie wendet sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße überspringend, auf 100 m nach Westnordwest und folgt dann dieser in nördlicher Richtung bis zum Bus-Wendeplatz, schwenkt nach Nordwest rechtwinklig auf die Vorstellgruppe ,,Weddewarder Tief", bis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht und folgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 m vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach Südwesten dem Wall auf 390 m und weitere 890 m dem Deichverteidigungsweg (Südseite). Nun trifft sie auf die Hinterkante der Stromkaje und knickt um 90° für 43 m nach Nordnordwest. Hier knickt sie um 90° für 114 m nach Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach Südsüdost und folgt der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven, die als Gerade vor der Stromkaje ,,Container-Terminal" und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 60 m in der Außenweser verläuft bis in Höhe der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer zur Einfahrt in die Kaiserschleuse. Von hier wendet sie sich im rechten Winkel nach Nordost und stößt an der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer des Vorhafens zur Kaiserschleuse auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens.