Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2001  Nr. 28 vom 25.06.2001  - Seite 1203 bis 1203 - Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2001 1203 Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Vom 30. Mai 2001 Der Deutsche Bundestag hat seine gemäß Artikel 40 Abs. 1 des Grundgesetzes beschlossene Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 12. Februar 1998 (BGBl. I S. 428), wie folgt geändert: Die Anlage 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: ,,§ 2a Private Geheimnisse (1) Als GEHEIM können auch wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs-, Steuer- oder sonstige private Geheimnisse oder Umstände des persönlichen Lebensbereichs eingestuft werden, deren Kenntnis durch Unbefugte dem Berechtigten schweren Schaden zufügen würde. (2) Als VERTRAULICH können die in Absatz 1 bezeichneten Geheimnisse oder Umstände eingestuft werden, deren Kenntnis durch Unbefugte dem Interesse des Berechtigten abträglich sein könnte." 2. In § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: ,,Satz 1 gilt für einen Ermittlungsbeauftragten gemäß § 10 des Untersuchungsausschussgesetzes und seine Hilfskräfte entsprechend." Berlin, den 30. Mai 2001 Der Präsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse