Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2001  Nr. 42 vom 21.08.2001  - Seite 2127 bis 2127 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2001 2127 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten Vom 30. Juli 2001 Auf Grund des § 63 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Wehrdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 1972 (BGBl. I S. 1665) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung: Artikel 1 Die Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten vom 6. Juni 2001 (BGBl. I S. 1039) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Das Truppendienstgericht Süd ist zuständig für 1. die 10. Panzerdivision, 2. die 13. Panzergrenadierdivision, 3. die 1. Luftwaffendivision, 4. die 2. Luftwaffendivision sowie für die Truppenteile und Dienststellen, die ihren Standort im Wehrbereich II mit Ausnahme der Verteidigungsbezirke 31, 34 und 35, im Wehrbereich III mit Ausnahme des räumlichen Bereichs des Standortkommandos Berlin, der Verteidigungsbezirke 81, 82, 84 und 85, im Wehrbereich IV und im Ausland haben, die sich im Ausland befinden und für die nach Absatz 1 eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist." 2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Das Truppendienstgericht Süd ist bis zum 30. September 2001 für das Wehrbereichskommando VII/13. Panzergrenadierdivision mit Ausnahme des Standortkommandos Berlin und der übrigen dem Wehrbereichskommando VII/13. Panzergrenadierdivision unterstellten Truppenteile und Dienststellen zuständig, die ihren Standort im räumlichen Bereich des Standortkommandos Berlin und in den Verteidigungsbezirken 81, 82, 84 und 85 haben." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 30. Juli 2001 Der Bundesminister der Verteidigung In Vertretung Biederbick